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Coronavirus in München

Inzidenz unter 35: Diese Regeln gelten ab Mittwoch, 2. Juni in München

Stand 07.06.21 - 11:28 Uhr

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Gute Nachrichten, die Inzidenz in München liegt mittlerweile stabil unter der 35er Marke. Ab Mittwoch, 2. Juni treten weitere Lockerungen in Kraft. Alle Infos dazu hier.

Inzidenz unter 35: Diese Regeln gelten ab Mittwoch, 2. Juni in München

© Foto: Shutterstock

Die Kontaktbeschränkungen in München werden gelockert

Die Inzidenz in der Stadt München liegt mittlerweile stabil unter einer Inzidenz von 35 (Stand Dienstag, 01.06.2021 bei 28,3). Damit können ab Mittwoch, 2. Juni 2021, weitere Lockerungen in München in Kraft treten. Was sich nun ändert – hier im Überblick:

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Diese Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 35 in München

  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: es dürfen sich wieder drei Haushalte (maximal zehn Personen) treffen. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
  • Shopping: Die Geschäfte können nahezu normal öffnen, es wird kein vorheriger Termin und keine Kontaktdatenerfassung benötigt und auch die Testpflicht entfällt. Für Ladengeschäfte bleiben allerdings weiterhin Begrenzungen der Kundenzahlen bestehen.
  • Gastronomie: Die Außengastronomie hat bis 22 Uhr offen und kann ohne Test und Termin besucht werden. Außerdem wieder bis zu drei Haushalte (maximal zehn Personen) an einem Tisch sitzen, die Testpflicht entfällt auch hier.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Friseure, aber auch Tattoo-Studios oder Massagesalons haben geöffnet. Hier sind aber weiterhin Terminbuchungen und Kontaktdatenerhebungen notwendig. Die Testpflicht entfällt.
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  • Freizeit: Die Terminvereinbarung bei Museen, Galerien, Austellungen, Botanischen Gärten und dem Tierpark Hellabrunn fällt weg. Dort sind dann also wieder spontanere Besuche möglich. Auch die Testpflicht entfällt. 

    Die Testpflicht entfällt ebenfalls in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, bei kulturellen sowie Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Zuschauer im Außenbreich mit festen Sitzplätzen) und im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadtführungen und anderen Führungen im Freien. Allerdings wird für all diese Dinge weiterhin ein Termin benötigt.

  • Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Sport im Innenbereich (bis zu max. 10 Personen) und Kontaktsport im Außenbereich (max. 25 Personen). Auch Fitnessstudios und Freibäder dürfen öffnen, ebenso die Außenbereiche medizinischer Thermen (jeweils mit vorheriger Terminbuchung). Die Testpflicht in Freibädern und Fitnessstudios entfällt.
  • Kitas und Schulen: In den Kitas findet wieder Regelbetrieb statt. Wie die Schulen nach den Pfingstferien wieder öffnen, wird inzidenzabhängig entschieden. Bei einer weiterhin stabilen Inzidenz unter 50 werden ab dem 7. Juni alle Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht an die Schulen zurückkehren können – allerdings mit Masken- und Testpflicht.

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