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Sinkende Corona-Inzidenzen

Münchens Oberbürgermeister fordert Anpassung der Corona-Maßnahmen

Stand 31.05.21 - 14:48 Uhr

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Die Corona-Inzidenzen sind bundesweit stark gesunken. In einem Brief an Ministerpräsident Markus Söder fordert Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter nun die Anpassung der Maßnahmen und zwar in allen Lebensbereichen. Die Forderungen im Detail.

Münchens Oberbürgermeister fordert Anpassung der Corona-Maßnahmen

Foto: Oberbürgermeister Dieter Reiter | Presseamt / Nagy

Diese Punkte fordert Dieter Reiter von der Staatsregierung

In einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder fordert Oberbürgermeister Dieter Reiter, die im Rahmen der anstehenden Anpassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommenden Erleichterungen so auszugestalten, dass diese verständlich und im Gleichklang in allen Lebensbereichen vollzogen werden können. 95.5 Charivari liegt das Schreiben im Wortlaut vor:

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Die Forderungen von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter im Wortlaut

„Die mittlerweile stetig sinkenden Inzidenzzahlen, der spürbare Rückgang der Covid-19-Patienten in den Kliniken und die damit einhergehende Perspektive einer Normalisierung des Alltagslebens stimmen die Menschen wieder etwas hoffnungsfroh. Dabei macht die Landeshauptstadt München genau wie eine Vielzahl der bayerischen Kommunen intensiven Gebrauch von den Regelungsmöglichkeiten der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und hierbei insbesondere des § 27 der VO. Gleichwohl wende ich mich heute an Sie, da aufgrund der nunmehr gesammelten Erkenntnisse in der Umsetzung der BayIfSMV in einigen Bereichen durchaus noch ein Änderungsbedarf besteht. Eine Anpassung der Verordnung an die gängige Praxis und eine Harmonisierung zwischen den einzelnen Lebensbereichen würde unzweifelhaft zu einer höheren Akzeptanz und damit auch zu einer Abnahme des teilweise verständlichen Unmuts gegenüber den bisher veranlassten Maßnahmen führen.

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Alle im folgenden genannten Vorschläge sind durch das Münchner Gesundheitsamt, unter der Voraussetzung einer stabilen Inzidenz kleiner als 50 und nicht zuletzt auch aufgrund der während der Pandemie gemachten Erfahrungen, infektiologisch auf ihr derzeitiges Risiko bewertet worden. Im Ergebnis besteht aus infektionsschutz-fachlicher Sicht und unter der Maßgabe zu beachtender Vorgaben kein höheres Risiko als bei den bisher schon in Kraft getretenen Maßnahmen. Die Reihung der einzelnen Vorschläge wurde dabei ohne Wertung vorgenommen.

Kultur

Im Bereich der Kulturinstitutionen korrespondiert die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 2 der VO nicht mit der Terminologie des § 23 Abs. 1 der VO. Dies führt aktuell dazu, dass Kulturinstitutionen wie Stadtteilkulturzentren und sonstige gemischtkulturelle Einrichtungen (gem. § 23 Abs 1. sog. „ähnliche Einrichtungen“) perspektivisch bis zu einer Inzidenzerwartung von 0 keinerlei Wiedereröffnungsperspektive haben. Vielfach wird in diesen Kulturörtlichkeiten ebenfalls Theater- und Musikprogramm geboten, jedoch sind sie von der abschließend formulierten Öffnungsmöglichkeit des § 27 nicht erfasst. Hier erscheint es aus unserer Sicht angezeigt, in beiden Vorschriften dieselbe Terminologie zu verwenden.

Weiterhin ist festzuhalten, dass weder für die Kinos, noch für Theater, Opern und Konzerthäuser im Innenraum eine Beschränkung der Gesamtbesucherzahl vorgesehen ist. So wird etwa in der Bayerischen Staatsoper oder in der Philharmonie aktuell ein Betrieb mit bis zu 650 Besucher/-innen praktiziert. Auch die entsprechenden Rahmenkonzepte legen hier keine explizite Höchstgrenze fest. Daher erscheint es aus infektiologischer Sicht wenig sachgerecht, dass bei der nunmehr neu eingefügten Option kultureller Open-Air-Veranstaltungen unmittelbar in der Verordnung selbst eine Höchstbesucherzahl von 250 etabliert ist. Unserer Auffassung nach sollte angesichts der wesentlich unbedenklicheren Aerosol-Bewertung unter freiem Himmel zumindest die gleiche Systematik greifen, wie sie für Kulturveranstaltungen im Innenraum vorgesehen ist. Insbesondere bereits jetzt geplante Open-Air-Veranstaltungen wie etwa „Klassik am Odeonsplatz“, „Bayern spielt“ am Königsplatz, „Sommer in der Stadt“ an diversen Standorten, zum Teil auch in Kooperation mit oder unter Federführung des Freistaats Bayern brauchen aus unserer Sicht eine zeitnahe Planungssicherheit, die die wirtschaftliche Perspektive dieser Formate ebenso im Blick hat, wie die infektiologische Bewertung. Ich gehe davon aus, dass diese Fragen auch andere Kommunen beschäftigen, mithin eine bayernweite Relevanz haben dürften.

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Kinder und Jugendliche

Auch die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die unter den Kontaktbeschränkungen der Pandemie besonders gelitten haben, finden aus unserer Sicht in der aktuellen VO zu wenig Berücksichtigung. Zum einen möchte ich Ihnen hier den Vorschlag einer Freizeit-Teststrategie unterbreiten, damit jungen Menschen wieder Begegnungen und natürlich auch gemeinsame Freizeiterlebnisse ermöglicht werden. Zum anderen bitte ich Sie, auch den Bereich der außerschulischen Bildung nicht außer Acht zu lassen. Die offene Kinder-und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Vereinsarbeit und auch die Kulturarbeit müssen zukünftig, unter den Voraussetzungen und der Einhaltung von Hygienekonzepten, wieder möglich sein.

Kitas und Schulen

Da das Lehr- und Erziehungspersonal in den Kindertagesstätten und den Schulen bald durchgängig geimpft sein wird, rege ich hier eine Befreiung von der Maskentragepflicht an. Zumindest für jene Erzieher*innen und Erzieher sowie Lehrer*innen und Lehrer, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen.

Auch im Bereich des Schulsports sollten bei weiterhin sinkender Inzidenz, Erleichterungen, wie die Befreiung vom Tragen der Maske im Innenbereich unter Einhaltung des Mindestabstands, wieder möglich sein. Besonders wichtig erscheint mir die baldige Freigabe der Schulschwimmbäder, natürlich unter der Prämisse der Einhaltung von Hygienekonzepten. Waren die Befähigungen der Kinder im Schwimmen teilweise schon vor der Pandemie nicht immer zufriedenstellend, so sind sie aktuell noch weniger ausgeprägt.

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Kontaktbeschränkungen allgemein

Im Bereich der Kontaktbeschränkungen, geregelt im § 4 BayIfSMV, besteht eine wesentliche Regelungslücke bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35. Hier sieht die VO keine weiteren Abstufungen und Ausweitungen bis zum Erreichen der 0-Inzidenz vor. Perspektivisch dürfen sich also nach der aktuellen Regelung nie mehr als zehn Personen aus drei Hausständen treffen. Hier sieht die Landeshauptstadt München zwingend die Notwendigkeit einer Änderung. Bei stabil niedrigen Inzidenzwerten, also deutlich unterhalb der 35, muss es den Menschen wieder gestattet sein, sich auch mit mehr als drei Hausständen zu treffen.

Gastronomie Innenbereich

§ 27 Abs. 1 Nr. 4 BayIfSMV sieht seit 21.05. die Möglichkeit einer Bewirtung im Innenbereich bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines touristischen Übernachtungsangebots vor. Wenn also im Bereich der gewerblichen Übernachtungsbetriebe die Öffnung der zugehörigen Innengastronomie unter Einhaltung von Hygienekonzepten infektiologisch vertretbar ist, sollte dies auch für den gastronomischen Sektor grundsätzlich gelten. Auch hier liegen keine maßgeblichen fachlich-infektiologischen Gründe auf der Hand, die diese Unterscheidung rechtfertigen.

Wellnessangebote

In Hotels dürfen seit 21.05. Wellnessangebote für Übernachtungsgäste angeboten werden. Andere Einrichtungen, bspw. auch Fitnessstudios mit Schwimmbecken oder Sauna, dürfen diese nicht öffnen. Insbesondere sind hier auch die Solarien zu nennen, diese sind ausdrücklich nach § 11 Abs. 5 S. 1 BayIfSMV untersagt. Warum Hotels ihre Saunen öffnen dürfen, Solarien, in denen Einzelpersonen auf Sonnenbänken liegen, allerdings nicht, ist unserer Auffassung nach infektiologisch nicht begründbar.

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Märkte und sonstige Stände

Hier könnten unserer Auffassung nach die unter normalen Umständen zulässigen Märkte und Stände – mit dem nicht nur auf Lebensmittel, Pflanzen und Blumen eingeschränkten Komplett-Sortiment – wieder zugelassen werden. Dies erscheint im Hinblick auf die reduzierte Ansteckungsgefahr im Freien und der sonst bestehenden Ungleichbehandlung im Verhältnis zum sonstigen Einzelhandel infektiologisch, bei Einhaltung der Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen, durchaus vertretbar. Die Mindestabstände können eingehalten werden. Ähnlich wie bei der Abholung vorbestellter Waren bei sonstigen Betrieben findet hier im Vergleich zu Ladengeschäften auch nur ein kurzer Kontakt statt. Durch diese Lockerung wären dann auch wieder die Warenvertriebsstände zugunsten gemeinnütziger Zwecke, Mitgliederwerbestände für gemeinnützige Organisationen und die Info-Veranstaltungen bzw. Infostände, bei denen die Information der Besucherinnen und Besucher im Vordergrund steht, wieder möglich.

Zurücknahme der weitergehenden Maskenpflicht

Gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 BayIfSMV besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen oder sonstigen Orten unter freiem Himmel, aber ohne bisher an eine definierte 7-Tage-Inzidenz-Grenze gekoppelt zu sein. Auch München hat diese Regelung für zentrale Orte wie den Marienplatz oder die gesamte Fußgängerzone bisher umgesetzt. Allerdings sehe ich unter den aktuellen Rahmenbedingungen einer stetig sinkenden Inzidenz und dem damit einhergehenden kontinuierlichen Anstieg der Impfquote die Voraussetzungen für eine Maskenpflicht unter freiem Himmel nur noch bedingt gegeben. Hinzu addiert sich die Erkenntnis, dass die Forschung und auch unser Münchner Gesundheitsamt das Ansteckungsrisiko im Freien bisher als sehr gering einschätzen. Insofern befürworte ich, wenn nicht schon die vollständige Abschaffung der Maskenpflicht, zumindest eine Anbindung an eine in der VO definierte Inzidenzgrenze.
Sehr geehrter Ministerpräsident, eine große Mehrheit der Menschen im Freistaat und somit auch die Münchnerinnen und Münchner haben die durch die Pandemie bedingten und teilweise sehr schwierigen Einschränkungen mitgetragen und geduldig ausgehalten. Wir, als verantwortliche Politiker, müssen dem Respekt zollen. Ich bin darum der Auffassung, dass es von enormer Bedeutung ist, die kommenden Erleichterungen so auszugestalten, dass diese verständlich und im Gleichklang in allen Lebensbereichen vollzogen werden können. Ich würde mich freuen und es begrüßen, wenn Sie aus diesen Gründen die vorgenannten Vorschläge bei der kommenden Änderung der Verordnung des Freistaats berücksichtigen.“

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