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Änderungen im März

Gaspreisbremse, Heizöl, Zugfahrten: Das ändert sich im März für dich

Stand 28.02.23 - 16:01 Uhr

Wann endlich die Energiepauschale, Strompreisbremse und Co. kommen und was sich im März alles ändert, erfährst du hier.

Gaspreisbremse, Heizöl, Zugfahrten: Das ändert sich im März für dich
©shutterstock

Änderungen im März 2023

Im März ändern sich wieder einige Regeln und Gesetze. Was sich für dich alles ändert, findest du hier.

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Aldi-Süd

Ab März 2023 hat sich Aldi-Süd aus umweltschützenden Gründen dazu entschieden, keine Prospekte mehr zu liefern und stattdessen auf digitale Werbung umzustellen.

Amazon

Auch bei Amazon ändert sich gegen Ende März etwas. Der Service „Dash Replenishment“, mit dem sich bis jetzt beispielsweise Tabs für Kaffeemaschine ruckzuck nachbestellen ließen, wird eingestellt und läuft am 31. März 2023 aus.

Energiepauschale für Studierende

Endlich ist es soweit. Ab dem 15. März 2023 können Studierende einen Antrag für eine Energiepauschale stellen. Ein BundID-Konto ist allerdings für den Prozess nötig.

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EU-Ökoverordnung

Ab dem 1. März 2023 wird die EU-Ökoverordnung ausgeweitet. Diese gibt vor, wie der maximale Stromverbrauch von Elektrogeräten aussehen darf. Ab März fallen darunter auch Premiumklasse-Geräte (8K-Fernseher und OLED-TV). Das könnte bedeuten, dass einige 8K-Fernseher vom Markt genommen werden.

Gasbremse

Die Energiekrise ist immer noch spürbar da. Allerdings soll ab März 2023 die Gaspreisbremse endlich die Bürgerinnen und Bürger finanziell ein wenig entlasten. So werden rückwirkend ab Januar 2023 für 80 Prozent des Jahresverbrauchs die Kosten für Gas ein Jahr lang auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Du als Mieter musst allerdings auf die Jahresabrechnung deines Vermieters und die Änderung des Nebenkostenabschlags warten.

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Krombacher-Preiserhöhung

Ab März 2023 erhöht jetzt auch Krombacher die Preise auf seine alkoholischen und nicht-alkoholischen Produkte.

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Es soll weiterhin an Energie gespart werden, darum wird die sogenannte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung bis zum 15. April verlängert. Straßenbeleuchten bleiben weitgehend ausgeschaltet, Betriebe müssen beim Heizen weiter sparen.

Microsoft

Auch bei Microsoft ändert sich ab März einiges. Zum einen zeigt Microsoft Edge PDF-Dateien künftig über den Adobe Acrobat Reader an. Zum anderen stellt die Firma seine Social-VR-Plattform AltspaceVR am 10. März ein.

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PCR-Teststellen

Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Testverordnung aus, wodurch PCR-Teststellen ab dem 1. März 2023 ihre Zulassung verlieren. Aus diesem Grund sind die Tests nur noch beim Hausarzt oder im Krankenhaus möglich.

Strompreisbremse

Auch eine Strompreisbremse soll es ab dem 1. März 2023 geben. Diese soll sich dann auf die Abschlagszahlen an die Versorgungsfirma auswirken. 40 Cent pro Kilowattstunde werden für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs fällig, die restliche Strommenge bleibt unter dem normalen Vertragspreis.

Zugfahrten

Für Reise-Liebhaber gibt es ab März 2023 eine erfreuliche Nachricht: Der Zugverkehr zwischen Berlin und Warschau wird erweitert. Künftig sollen sechs Hin- und Rückfahrten pro Tag angeboten werden.

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