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Coronavirus in Bayern

Ab dem 20. März: Holetschek und Aiwanger streiten über künftige Corona-Regeln

Stand 10.03.22 - 09:55 Uhr

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Nach dem 19. März entfallen die meisten Corona-Beschränkungen. Masken und Tests aber sollen bleiben, wenn auch nicht überall. Einiges müssen die Länder entscheiden - und da könnte es in Bayern krachen.

Ab dem 20. März: Holetschek und Aiwanger streiten über künftige Corona-Regeln

Was soll für Schule, Masken und Quarantäne in Bayern gelten?

München (dpa/lby) – Zwischen CSU und Freien Wählern droht Streit über die Ausgestaltung der künftigen Corona-Regeln in Bayern.

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Konkret bahnen sich Auseinandersetzungen darüber an, wann die Maskenpflicht an Schulen endet, wann die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn, und wie es mit den Corona-Tests an den Schulen mittelfristig weitergeht. Das alles sind Dinge, über die nach der geplanten Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes voraussichtlich die Staatsregierung entscheiden kann beziehungsweise muss. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gerieten darüber am Mittwoch bereits in Streit.

Die meisten Corona-Regeln sollen am 19. März enden

Nach dem Gesetzentwurf, auf den sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben, sollen nach dem 19. März wie geplant alle tiefgreifenden Corona-Beschränklungen entfallen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber möglich bleiben. Bei den Masken lässt es der Gesetzentwurf offen, ob FFF2- oder OP-Masken. Zudem sollen Landesparlamente, wenn sie die «konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» feststellen, weitere Auflagen beschließen dürfen.

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Übergangsfrist für Lockerungen bis 2. April

Vorgesehen ist zudem eine Übergangsfrist für manche der aktuell bestehenden Corona-Regelungen bis zum 2. April. Darunter könnte auch die Maskenpflicht an Schulen fallen, sodass offen ist, ob diese automatisch am 19. März ausläuft oder bis zum 2. April gelten könnte.

Bleibt die Maske in Bayerns Schulen?

Die Freien Wähler hatten das Ende der Maskenpflicht im Unterricht schon beginnend ab nächster Woche gefordert – die CSU aber lehnte ab.

Umso erfreuter reagierte Aiwanger nun: «Endlich keine Maske mehr an Schulen, aber Tests weiter möglich und je nach Lage sinnvoll», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dabei stellte er allerdings die längerfristige Weiterführung der PCR-Pool-Tests im bisherigen Umfang infrage. Hier müsse man die weitere Entwicklung genau beobachten. Für die PCR-Pool-Tests in den Klassen eins bis sechs gebe man sehr viel Geld aus. «Gegebenenfalls können wir diese Ausgaben reduzieren.»

Bleibt die Maskenpflicht in Bus und Bahn in Bayern?

Im öffentlichen Nahverkehr fordert Aiwanger eine Abkehr von der FFP2-Maskenpflicht: «Beim ÖPNV sollte in Bayern auch wieder auf die OP-Maske gesetzt werden, besonders wenn es wärmer wird», sagte er. Die CSU galt dagegen immer als Verfechterin der FFP2-Maskenpflicht.

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Entfällt die Quarantänepflicht nach dem 19. März?

Aiwanger forderte derweil auch rasche Entscheidungen darüber, wie es mit den Isolationsregeln für Corona-Infizierte und mit den Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen weitergeht. «Insbesondere letztere gehört jetzt auch abgeschafft», sagte der Freie-Wähler-Chef.

Holetschek kritisiert die Aiwanger im Umgang mit Corona

Holetschek konterte, Aiwangers Äußerungen zeigten, dass dieser vom Infektionsschutz wenig verstehe. «Das ist nicht weiter schlimm, weil er dafür als Wirtschaftsminister nicht zuständig ist», sagte der CSU-Politiker der dpa. Allerdings habe Aiwanger «eigentlich genug mit der Aufgabe zu tun, sich um die Folgen der Ukraine-Krise für die bayerische Wirtschaft und für die Energieversorgung zu kümmern. Darauf sollte er jetzt alle seine Kräfte konzentrieren».

Wie geht es bei einer neuen Corona-Welle weiter?

Holetschek kritisierte die Pläne des Bundes in mehreren Punkten als unzureichend und verlangte Nachbesserungen. Die weitere Entwicklung bei Corona sei nicht absehbar – dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht. Grundsätzlich richtig und wichtig nannte er die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von Testpflichten zum Beispiel in Einrichtungen im Gesundheitswesen und an den Schulen. «Dass aber ausgerechnet die Kitas hiervon ausgenommen sein sollen, ist nicht nachvollziehbar.»

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Das vorgesehene Verfahren in den Landtagen erschwere es den Ländern zudem, schnell auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren und eventuell notwendige Hotspot-Regelungen zu erlassen. Der Bund müsse auch klar benennen, auf welcher validen Zahlenbasis das geschehen solle, sagte er. «Außerdem gilt: Wenn eine Überlastung der stationären Krankenhauskapazitäten droht, müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können, um dies zu verhindern. Dann müssen zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen unmittelbar möglich sein.» Nach der geplanten Neufassung des Gesetzes wäre dies ausgeschlossen.

Brauchen wir auch nach dem 19. März Corona-Pläne?

«Es ist unabdingbar, dass den Ländern auch nach dem 19. März ein funktionierender Notfallkoffer erhalten bleibt. Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind. Das ist nicht der Fall», kritisierte Holetschek. Der Bund müsse den Entwurf deshalb nachbessern und den Ländern «mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen».

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