- Anzeige -
- Anzeige -

Auto-Urlaub in der Schweiz

Verkehrsregeln in der Schweiz

Stand 23.07.19 - 17:16 Uhr

0

Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder in die Schweiz. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in der Schweiz

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)

Diesel 1,28 € / 9,47 HRK
Eurodiesel
Bleifrei Super (95 Oktan) 1,25 € / 9,25 HRK
Eurosuper
Bleifrei Super Plus (98 Oktan )1,32 € / 9,81 HRK
Eurosuper Plus

- Anzeige -

Bis zu 25l Kraftstoff kann in Reservekanistern zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

Tankstellen an Autobahnen und in größeren Ortschaften sind in der Regel durchgehend geöffnet. Alle anderen sind meist von 7 bis 20 Uhr offen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann an SB-Automaten mit 10, 20 oder 50 CHF getankt werden. Kreditkarten (meist Mastercard, Visa) sowie die Bankkarte (mit Maestro- oder V PAY-Symbol) können ebenfalls eingesetzt werden.

CNG und LPG werden angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (meist Dish-, aber auch ACME-Anschluss) benötigt.

LPG & CNG Tankstellenverzeichnis

www.mylpg.eu

Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad3 Wohnmobil leicht1 Wohnmobil schwer2 innerorts 50 50 50 50 50 außerorts 80 80 80 80 80 Schnellstraßen 100 80 100 100 100 Autobahnen 120 80 120 120 100

1 bis 3,5 t zGG

2 über 3,5 t zGG

3 Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.

- Anzeige -

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (bis 3 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,1.

Vorfahrtsregelungen

Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang. Das bergabwärtsfahrende Kfz muss dann zurückfahren, wenn das Ausweichen nicht möglich ist und sich das entgegenkommende Fahrzeug nicht offensichtlich näher bei einer Ausweichstelle befindet. Bei Begegnungen ungleichartiger Fahrzeuge (z.B. Lkw und Pkw) muss das leichtere Fahrzeug zurückstoßen (Art. 9 Abs. 2 VRV).
Auf „Berg-Poststraßen" (erkennbar an dem Schild mit Posthorn-Symbol) haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt. Die Lenker entgegenkommender Fahrzeuge haben die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im Linienverkehr zu beachten.

Halten und Parken

Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.
Die offiziellen Parkplätze sind alle markiert und in den meisten Fällen kostenpflichtig. Sie sind in verschiedene Zonen unterteilt.
Weiße Zonen: Üblicherweise sind diese Parkflächen mit Parkuhren versehen. Auf Schildern oder auf den Uhren ist abzulesen, ob das Parkieren zeitlich limitiert oder gar unlimitiert ist.
Blaue Zonen: Zeitlich begrenztes Parken mit einer blauen Parkscheibe (auch EU-Parkscheibe).
Gelbe Zonen: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze, auf welchen ohne die entsprechende Erlaubnis das Parken verboten ist.
Rote Zonen: Kostenloses Parken mit Parkscheibe bis zu 15 Stunden (beschildert).

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

- Anzeige -

Lichtpflicht

Für alle Kfz und Motorräder besteht Lichtpflicht am Tag. Die Verwendung von Tagfahrleuchten anstelle des Abblendlichts tagsüber ist zugelassen.
Ausgenommen von der Regelung sind Oldtimerfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten; umfasst sind auch GPS-Navigationssgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen waren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen das Mitführen einer Ersatzbrille.
Wenn nämlich die Brille kaputt geht und nicht mehr getragen werden kann und zugleich eine Brillentragpflicht im Führerschein vermerkt ist, darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden.

Telefonieren

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Wer dennoch beim Fahren telefoniert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Winterausrüstung

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung können Geldbußen verhängt werden. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt eine erhebliche Mithaftung in Betracht.
Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ (vgl. Abbildung Österreich) ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten (auf mindestens zwei Antriebsrädern) befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z. B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.
Verstöße gegen die Verpflichtung der Benutzung von Schneeketten werden mit einem Bußgeld von 100 Schweizer Franken geahndet. Eine ausdrückliche Sanktion wegen des Nichtmitführens von Winterreifen gibt es nicht. Bei generell mangelhaften Reifen kann jedoch eine Buße von 100 Franken (ca. 73 Euro) verhängt werden.

Besondere Regelungen für Gespanne

Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.

Bußgelder – Besonderheiten

Schwere Verkehrsverstöße, Alkoholdelikte und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit besonders hohen Bußgeldern und Strafen (Haftstrafe, Führerscheinentzug, Fahrzeugenteignung) geahndet. Von Ausländern wird das Bußgeld in der Regel an Ort und Stelle verlangt.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sind in einem polizeilichen Schadensprotokoll ("Europäischer Unfallbericht") festzuhalten.

Abschleppen

Beim Abschleppen sind nur 40 km/h erlaubt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Flagge "Schweiz" Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Zahlungsmittel und Geld
100 CHF (Schweizer Franken) = 87,11 Euro
1 Euro = 1,15 CHF (Schweizer Franken)

Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab 10.000 Euro pro Person oder der Gegenwert in Fremdwährungen sind zu deklarieren. Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, es besteht jedoch eine Anmeldepflicht bei der Einfuhr von Bargeldbeträgen in die EU ab einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro bzw. dessen Gegenwert.

Bargeld

Mit Ihrer Bankkarte (Maestro oder V PAY) und persönlichen Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben.

Öffnungszeiten der Banken

In der Regel Mo-Fr 8.30 bis 16.30 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die gängigen internationalen Kreditkarten sowie die Bankkarte (Maestro oder V PAY) werden als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland in die Schweiz:
0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Zu Hause anrufen

Aus der Schweiz nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Die Vorwahlen innerhalb der Schweiz sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher muss sowohl bei Orts- als auch bei Ferngesprächen immer die Vorwahl mit der "0" gewählt werden.
Beispiel:
Ortsgespräch Zürich: 044 x xx xx xx
Zürich nach Genf: 022 x xx xx xx
Für öffentliche Fernsprecher sind Telefonkarten (Taxcard) in Postämtern und Kiosken erhältlich. Manche Telefonzellen funktionieren auch mit Münzen, einige mit Kreditkarten.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. Ein Adapter wird benötigt. Er ist in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Quelle: ADAC

Mehr Beiträge und Themen

DESK

- Anzeige -
- Anzeige -