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Auto-Urlaub in Slowenien

Verkehrsregeln in Slowenien

Stand 23.07.19 - 17:17 Uhr

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Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder nach Slowenien. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in Slowenien

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)

Diesel 1,21 €
 
Bleifrei Super plus (98 Oktan) 1,20 €
Eurosuper 95

An den meisten Tankstellen werden zur Bezahlung Kreditkarten und die Bankkarte (Maestro oder V PAY) akzeptiert. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt. Autogas ("plin" oder "ina plin") ist mittlerweile an 93 Tankstellen verfügbar. Weitere Informationen unter der unten angegebenen Internet-Adresse.

www.mylpg.eu/stations/slovenia (Autogasstationen in Slowenien)

Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht Wohnmobil schwer1 innerorts 50 50 50 50 50 außerorts 90 902 90 90 80 Schnellstraßen 110 1002 100 100 80 Autobahnen 130 1002 130 100 80

1 über 3,5,t und unter 7,5, t zGG

2 Gespanne über 3,5 t zGG: 80 km/h.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

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Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (in den ersten beiden Jahren nach dem Führerscheinerwerb) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.

Besonderheiten an Ampeln

Ampeln blinken nicht grün, sondern springen gleich auf gelb um. Fahrzeugführer müssen bei gelb halten. Verstöße werden bestraft.

Überholen

Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.

Schulbusse und Busse

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Halten und Parken

In weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für 2 Stunden (zwischen 7 und 19 Uhr) erlaubt. Die Tickets sind am Parkautomaten erhältlich.
In blau markierten Kurzparkzonen darf maximal 30 Minuten geparkt werden. Die Parktickets sind kostenlos.
Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt. Die Kosten der Parktickets sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Tagsüber muss ganzjährig auf allen Straßen das Abblendlicht eingeschaltet sein. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.

Telefonieren

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Wer dennoch beim Fahren telefoniert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Kindersitze

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.

Warnwestenpflicht

Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
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Winterausrüstung

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden.

Schneeketten

Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.

Bußgelder – Besonderheiten

Bußgelder müssen von ausländischen Staatsangehörigen sofort beglichen werden.
Die slowenische Polizei kann zeitweise die Ausweisdokumente zur Durchsetzung der Zahlung entziehen. Auch kann das Fahrzeug beschlagnahmt oder der Fahrzeugführer vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen werden.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.

Abschleppen

Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Fahrzeuges ein Warndreieck angebracht werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Flagge "Slowenien" Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Zahlungsmittel und Geld
€ (Euro)

Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln

Reisende, die aus der EU in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen sind verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich mittels Vordruck anzumelden. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Bargeld

Mit Ihrer Bankkarte (Maestro oder V PAY) und persönlichen Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 9-12 und 14-17 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die Bankkarte (Maestro oder V PAY) wird als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Slowenien:
00386 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Zu Hause anrufen

Von Slowenien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Für öffentliche Fernsprecher sind Telefonkarten in Postämtern, Tabakgeschäften und Zeitungskiosken erhältlich.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom, überwiegend Schukostecker.

Quelle: ADAC

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