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Urlaub im Ausland

Das darfst du aus deinem Urlaub nach Deutschland einführen

Stand 18.07.24 - 16:54 Uhr

Der Urlaub steht bald für viele an - oft im Ausland geplant. Besonders beliebt bei den Urlaubern ist es, Souvenirs für die Liebsten mitzubringen. Was du einführen darfst und was nicht, hier.

Das darfst du aus deinem Urlaub nach Deutschland einführen
© Shutterstock

Mitbringsel aus dem Urlaub

Bald ist es so weit, dann gehen auch in Bayern die Ferien los! Einige bevorzugen einen Urlaub in der Heimat, aber viele Deutsche zieht es auch jährlich in die Ferne. Wir zeigen dir, was du problemlos aus deinem Urlaub mitnehmen darfst und was strikt verboten ist.

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Andere Länder, andere Sitten

Es gibt viele Gründe, warum Urlauber ausländische Produkte mit nach Deutschland nehmen. Ob es billigere Preise im Ausland, neuartige Tiere und Pflanzen oder für Deutschland illegale Produkte sind. Problematisch wird es vor allem, wenn dabei ein ganzes Ökosystem gefährdet wird und Urlauber invasive Arten von Tier- und Pflanzenwelt mit nach Deutschland bringen. Diese vertreiben dann lokale Arten und können zu teils auch neue Krankheiten auslösen. Deshalb erklären wir dir, was du alles mitnehmen darfst aus deinem Urlaub und was du besser dort lassen solltest.

Es wird unterschieden in Deutschland, ob der Urlauber etwas aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land einführt. Übrigens, wer verboten etwas nach Deutschland einführt, hat mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zu rechnen.

Es geht ums Geld

Reist du mit 10.000 Euro oder mehr in ein Nicht-EU-Land oder von dort wieder zurück in die EU, bist du verpflichtet, die Bargeldmenge vorher schriftlich beim Zoll zu melden. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU muss man den Zollbeamten nur mündlich über hohe Geldsummen Bescheid gegeben werden – aber auch nur dann, wenn du ausdrücklich dazu aufgefordert wirst.

EU-Staaten

In EU-Ländern musst du dir nur wenige Gedanken um die Einfuhrbestimmungen machen. Allerdings gilt das nicht für Zigaretten, Alkohol und Kaffee. In diesen Mengen dürfen diese Produkte eingeführt werden:

  • Zigaretten: maximal 800 Stück
  • Zigarren: maximal 200 Stück
  • Zigarillos: maximal 400 Stück
  • Rauchtabak: maximal 1 Kilogramm
  • Bier: maximal 110 Liter
  • Spirituosen (Alkoholgehalt mehr als 22 %, z. B. Whisky, Wodka, Rum): maximal 10 Liter
  • Schaumwein/Sekt: maximal 60 Liter
  • Zwischenerzeugnisse (z. B. Portwein, Sherry, Campari): maximal 20 Liter
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): maximal 10 Liter
  • Kaffee und kaffeehaltige Erzeugnisse: maximal 10 Kilogramm
  • Kraftstoff in einem Reservekanister: maximal 20 Liter

Werden diese Grenzen überschritten, wird davon ausgegangen, dass die Waren nicht mehr zu privaten Zwecken verwendet werden. In diesem Fall bist du dann verpflichtet, die Einfuhr nach Deutschland beim Zoll anzumelden – natürlich vor der Einreise.

Drittländer

  1. Alkoholische Getränke, Mindestalter 17 Jahre
    • 1 Liter Spirituosen, Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
    • 2 Liter alkoholische Getränke, Alkoholgehalt bis maximal 22 Vol.-% oder
      eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    • 4 Liter Wein und
    • 16 Liter Bier
  2. Tabakwaren, Mindestalter 17 Jahren
    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm loser Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  3.  Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug
    • Zusätzlich zum Tankinhalt ist die Einfuhr von maximal 10 Liter Benzin oder Diesel, abgefüllt in einen Reservekanister, erlaubt.
  4.  Andere Waren (Kaffee, Schmuck, Kleidung, Elektronik)
    • Zollfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
    • Bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
    • Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von maximal 175 Euro
  5. Arten­geschützte Tiere und Pflanzen
    • Das Washingtoner Arten­schutz­abkommen schützt lebende Tiere und Pflanzen sowie Produkte aus diesen Arten.
    • Ohne arten­schutz­recht­liche Genehmigung oder Pflanzen­gesund­heits­zeugnis beschlag­nahmt der Zoll solche Gegen­stände und leitet, abhängig vom Arten­schutz­gesetz, Verfahren ein.
    • Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Medikamenten aus Nashornhorn, Elfen­bein­schnitzereien, exotische Felle sowie einige Arten von Kakteen und Orchideen.
    • Eine tolle Übersicht zu allen tierischen Souvenirs findest du hier.
  6. Gefälschte Markenwaren
    • Gefälschte Markenware für den persönlichen Gebrauch dürfen im Allgemeinen eingeführt werden.
    • Die gefälschten Produkte dürfen bei Flug- oder Schiffsreisen den Wert von 430 Euro nicht übersteigen – ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an.
    • Und wenn die Zollbeamten vermuten, dass du selbst mit gefälschten Artikeln handelst, dürfen dir die Waren abgenommen werden.
  7. Haustiere
    • Wenn du dir im Ausland ein Haustier kaufen möchtest, gibt es einiges zu beachten.
      • Bei der Einreise von Hunden, Katzen und Frett­chen gelten strenge tier­gesundheitliche Bestimmungen
      • Einreise nur mit Kenn­zeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung, Veterinär­bescheinigung oder EU-Heimtier­ausweis, Toll­wutschutz­impfung und entsprechenden Impf­papieren.
      • Einreise nur mit Begleit­person und über zugelassene Einreiseorte mit Veterinär.
      • Reisen Tiere aus einem Land ein, in dem Toll­wut vorkommt oder der Seuchen­status unsicher ist, muss vor der Ausreise ein Bluttest auf Toll­wut durch­geführt werden.

Jetzt bist du perfekt vorbereitet auf ein paar freie Tage: entweder in der Heimat oder im Ausland. Wir wünschen einen sonnigen Urlaub!

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