Der Winter ist da!
Der Winterdienst in München
Stand 09.01.19 - 10:09 Uhr
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Der Winter ist da! Ab wann wird eigentlich von der Stadt geräumt und welche Pflichten habe ich als Bürger? Alle Infos rund um den Winterdienst in München.
Fragen und Antworten rund um den Winterdienst
München gilt als die schneereichste Großstadt Deutschlands, vor allem wegen der Höhenlage der Stadt von mehr als 500 Metern über dem Meeresspiegel. Über 1.000 Einsatzkräfte sowie mehr als 600 Fahrzeuge stehen bereit, in sechs Hallen lagern 13.600 Tonnen Streusalz und 3.000 Tonnen Streusplitt.
Ab wann ist der Winterdienst im Einsatz?
In der Regel beginnen die Räum- und Streuarbeiten durch den städtischen Winterdienst in München bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte um 4 Uhr morgens, bei Bedarf auch früher, damit gegen 7 Uhr verkehrssichere Straßen und Wege gewährleistet sind.
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Wo räumt der städtische Winterdienst?
Grundsätzlich räumt der städtische Winterdienst alle Fahrbahnen, Plätze, Fußgängerzonen, Geh- und Radwege; Ausnahme sind die Gehwege außerhalb des Vollanschlussgebietes. Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing.
Oberste Priorität bei der Räumung haben die etwa 10.000 Fußgängerüberwege, 2.300 Haltestellen und 290 Gefahrenstellen (zum Beispiel starke Gefälle- und Steigungsstrecken, Bahnübergänge und Haltestellen). Vorrangig wird das Hauptstraßennetz geräumt und gegebenenfalls gestreut sowie Straßen, auf denen Busse und Tram unterwegs sind.
Welche Pflichten habe ich als Bürger?
Alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes sind verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. In der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8.00 Uhr) muss der Gehweg von Schnee freigehalten werden, bei Glätte mit Sand oder Splitt gestreut werden. Aus Umweltschutzgründen darf kein Salz verwendet werden. Ist in der Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.
Um Räum- und Streudienste nicht zu behindern, ist es außerdem wichtig, Fahrzeuge möglichst nah am Fahrbahnrand zu parken und dabei Park- und Halteverbote zwingend zu beachten.
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