Rechtsstreit per Handy
Klage und Anzeige per Handy: So einfach funktioniert das jetzt in Bayern
Stand 30.03.22 - 14:41 Uhr
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Ein Klick und schon ist Strafanzeige gestellt oder Klage erhoben: Im Freistaat kann die Justiz online um Hilfe gebeten werden – laut Staatsregierung ein bundesweites Novum.
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Einfacherer Zugang zur Justiz für alle
München (dpa/lby) – Rechtsstreit per Handy: In Bayern können Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften online eingereicht werden. «Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang zu unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften so einfach wie möglich gestalten», sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch in München.
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Wer im Freistaat Klage per Smartphone oder Rechner einreichen wolle, könne sich nicht nur Zeit, sondern auch Papier, Postgänge und Portokosten sparen. Bayern schaffe als erstes Bundesland die Möglichkeit, über das Bürgerkonto online Klagen einzureichen – der Service sei bereits seit Februar verfügbar.
Neue Gesetz verpflichtet zu digitalen Verwaltungsleistungen
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Anwälte könnten bereits seit 2018 über ein spezielles Postfach sämtliche Schriftsätze digital bei Gerichten einreichen, sagte Eisenreich. Seit Jahresbeginn seien sie gar dazu verpflichtet.
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Digitale Gerichtsverfahren
Um den Online-Zugang nutzen zu können, gebe es auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im BayernPortal einen Link zum «Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente». In der BayernApp sei das Formular über den Link «Elektronischer Rechtsverkehr» auf den Seiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erreichen.
Die Anmeldung erfolgt dann über die sogenannte BayernID. Es genüge dafür ein Personalausweis, der die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützt (eID). «Die Welt wird immer digitaler. Die bayerische Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen», sagte Eisenreich. So verfügten etwa seit Juli 2021 alle 99 bayerischen Gerichte über einen Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Allein 2021 seien etwa 10 000 Verhandlungen digital geführt worden.
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