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Jetzt ist es amtlich

Revision abgewiesen: Schuhbeck muss bald ins Gefängnis

Stand 19.06.23 - 14:38 Uhr

Jetzt also doch: Die Revision wurde abgewiesen, Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Er kommt in die JVA Landsberg - wo auch schon Uli Hoeneß saß.

Revision abgewiesen: Schuhbeck muss bald ins Gefängnis
© Sven Hoppe/dpa

Verurteilung zur Steuerhinterziehung

Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Seine Revision wurde abgewiesen. Im Oktober wurde er noch wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Mio. Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

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Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof mitteilte. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln.

Wann genau Schuhbeck seine Haftstrafe antreten muss, ist derzeit noch unklar. Laut Vollzugsplan Bayern muss er sie in der Justizvollzugsanstalt Landsberg verbüßen – hier saß auch schon Uli Hoeneß.

Mit Material der dpa.

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