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Corona-Pandemie

2G oder 3G-Regel? Städte fordern strengere Regeln für Freizeitangebote

Stand 29.09.21 - 16:32 Uhr

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Wer ins Kino, in den Club oder ins Fitnesstudio will, der benötigt häufig nur einen negativen Corona-Test. Dem Deutschen Städtetag geht das nicht weit genug. Er fordert strengere Regeln. Wie diese genau aussehen sollen, erfährst du hier. 

2G oder 3G-Regel? Städte fordern strengere Regeln für Freizeitangebote

 Foto: Swen Pförtner/dpa

Deutscher Städtetag fordert 2G-Regel für Freizeitangebote

Berlin (dpa) – Die Städte fordern mehr Corona-Zugangsregeln für Freizeiteinrichtungen und fordern für den Herbst und den Winter eine 2-G-Regelung. Dabei dürfen nicht geimpfte Personen die einzelnen Einrichtungen nicht betretet, auch nicht, wenn sie einen negativen Test vorzeigen können. 

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Impf-Motivation steigern 

«Wir müssen alles tun, um noch mehr Menschen fürs Impfen zu motivieren und die Impfquote zu steigern», sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, der Deutschen Presse-Agentur. Er appelliere an alle Länder, 2G-Regelungen für den Freizeitbereich zu treffen. «Das schafft mehr Sicherheit und Normalität für ganz viele Menschen», sagte Jung, der auch Oberbürgermeister von Leipzig ist. Ein negativer Test kann dann für den Zutritt nicht reichen.

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2G-Regel vielerorts schon umgesetzt

Mehrere Bundesländer haben für Veranstalter eine 2G-Regel als Option eingeführt – ergänzend zum generellen 3G-Modell, also Zugang zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Jung sagte, 2G-Regelungen würden zum Beispiel fürs Kino, für Clubs, Konzerte oder Fitnessstudios gebraucht. Dies könne auch die Gefahr für Infektionen bei Kindern reduzieren, die unter 12 Jahren noch nicht geimpft werden könnten. «Wir müssen damit rechnen, dass im Herbst und Winter die Zahl der Corona-Infektionen steigt, vor allem bei Ungeimpften. Wir wollen aber auf keinen Fall, dass dann wieder Schulen und Kitas geschlossen werden müssen.»

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Ziel ist der Schutz von Kindern und Kranken

Der Städtetag forderte außerdem 2G-Regeln für bestimmte Beschäftigte. «Wir begrüßen, dass Arbeitgeber den Impfstatus in sensiblen Berufen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen betreut werden, abfragen dürfen», sagte Jung. Die Städte gingen aber noch einen Schritt weiter. «Wir erwarten, dass sich die Beschäftigten im pädagogischen Bereich, zum Beispiel in Kitas, Schulen und Wohngruppen, aber auch in Krankenhäusern und in der Pflege impfen lassen.» Die Länder sollten dort 2G für das Personal zur Voraussetzung machen, um hineinzukommen.

Der SPD-Politiker mahnte, alles zu tun, «um durch eine höhere Impfquote und 2G vor allem Kinder und kranke oder pflegebedürftige Menschen zu schützen.» So komme man gut durch den Winter. «Dann können wir uns wieder mehr Normalität erlauben und auch Weihnachtsmärkte besuchen. Und dann können wir wahrscheinlich im nächsten Frühjahr die Pandemie weitgehend hinter uns lassen.»

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