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Coronavirus in Bayern

Bayerischer Landkreis verbietet Tagestouristen – 25.000 Euro Strafe drohen

Stand 15.01.21 - 11:45 Uhr

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Die neue 15-Kilometer-Regel ist seit Montag in Kraft. Doch manche Landkreise und Städte gehen noch weiter - und wollen Ausflügler fernhalten.

Bayerischer Landkreis verbietet Tagestouristen – 25.000 Euro Strafe drohen

© Foto: shutterstock (Symbolbild)

Kreise und Städte wollen Ausflügler aussperren

München (dpa/lby) – Zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern wollen ihre Grenzen für Tagesausflügler schließen. Die Einhaltung dieser Regel soll von der Polizei ebenso kontrolliert werden wie die Einhaltung der seit Montag geltenden 15-Kilometer-Regel.

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Berchtesgadener Land verbietet Ausflüge

Das Berchtesgadener Land verbietet von Mittwoch an, 13. Januar, touristische Tagesausflüge in den Landkreis. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro, wie das Landratsamt am Dienstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung solle zunächst bis zum 31. Januar gelten.

Die Behörde begründete das Verbot mit der hohen Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) lag der Wert am Montag, 11. Januar, trotz bereits strenger Maßnahmen bei 338,0.

«Auch an der frischen Luft kann bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestabstände eine Infektion nicht ausgeschlossen werden», heißt es weiter.

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Bußgeld bis zu 25 000 Euro für Tagestouristen

Das Infektionsschutzgesetz sieht nach Angaben des Landratsamts ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vor.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zufolge droht bei Verstößen gegen die neue 15-Kilometer-Regel ein Bußgeld von 500 Euro; von diesem Regelsatz könne aber nach oben oder unten abgewichen werden.

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Weitere Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:

  • LK Passau
  • LK Freyung-Grafenau
  • LK Regen
  • LK Deggendorf
  • LK Berchtesgadener Land

Die aktuelle Liste findest du auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums.

26 Landkreise und Städte von 15-Kilometer-Regel betroffen

In 26 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Infektionszahlen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) verzeichnete den höchsten Wert bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (Inzidenzwert) am Dienstag die Stadt Coburg mit 326,3, gefolgt von den Landkreisen Berchtesgadener Land 325,7 und Kulmbach mit 320,0 (Stand: 12.Januar 0.00 Uhr).

Nach der seit Montag geltenden Regelung dürfen Menschen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn der Inzidenzwert mehr als 200 beträgt. Ausgenommen davon sind triftige Gründe wie die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen.

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Hier gilt die 15-Kilometer-Regel in Bayern 

Von der Regelung betroffen sind nach Angaben des RKI auch die Kreise Wunsiedel im Fichtelgebirge, Passau, Deggendorf, Coburg, Bayreuth, Rottal-Inn, Regen, Roth, Donau-Ries, Tischenreuth, Weißenburg-Gunzenhausen, Kronach, Cham, Miesbach, Lichtenfels und Ebersberg. Auch die Städte Passau, Landshut, Ansbach, Fürth, Hof, Rosenheim und Weiden in der Oberpfalz liegen über der Sieben-Tage-Inzidenz von 200.

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