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Statt Inzidezwert

Bayern führt Krankenhausampel ein

Stand 02.09.21 - 15:13 Uhr

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In Bayern entscheidet ab sofort eine Krankenhausampel anstelle der Inzidenz über die Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Wie sie konkret funktioniert und was ihre Stufen bedeuten - hier im Überblick.

Bayern führt Krankenhausampel ein

Foto: Shutterstock

Fragen und Antworten zur Krankenhausampel im Überblick

Seit Donnerstag, 2. September 2021 ersetzt in Bayern eine Krankenhausampel die Inzidenzstufen, die bisher für eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen entscheidend waren. Lediglich für die Anwendung der 3G-Regeln (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant. Doch wie funktioniert das neue Ampelsystem konkret?

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Wie funktioniert die Krankenhausampel?

Die Krankenhausampel gibt Auskunft über die Belegung der Betten in den Krankenhäusern, bezogen auf Corona-Erkrankungen. Einsehbar soll sie künftig auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums sein.

Welche Warnstufen hat die Krankenhausampel?

STUFE GELB ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten.

STUFE ROT ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen.

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Wie werden die Zahlen für die Krankenhausampel erfasst?

Es gibt zwei Meldesysteme: eines auf Landesebene (Ivena) und eines auf Bundesebene (DIVI). Die Kliniken melden täglich über die beiden Systeme die Patientenzahlen. Für die Ampel wird zukünftig auch der Status des Impfschutzes und bei Neuaufnahmen die Information, ob eine Covid-19-Erkrankung vorliegt, mitgeliefert.

Welche Maßnahmen werden bei welcher Stufe ergriffen?

Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise: die Anhebung des Maskenstandards auf FFP2, erneute Kontaktbeschränkungen, erforderliche PCR-Testnachweise für bestimmte Lebenesbereiche, Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Welche das konkret sein werden, ist derzeit noch unklar.

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