Corona-Pandemie
Bayern kündigt weitere Lockerungen im Tourismus an
Stand 10.05.21 - 14:34 Uhr
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Seenschiffahrt, Seilbahnen und vieles mehr: In Bayern stehen weitere Lockerungen im Tourismus ab. Was ab dem 21. Mai wieder geht, verraten wir dir hier.
Foto: Shutterstock
Schifffahrt, Seilbahnen und Co: was ab dem 21. Mai in Bayern wieder geht
Ab dem 21. Mai startet Bayern in die Pfingstferien und pünktlich dazu hat das Bayerische Kabinett nun weitere Lockerungen angekündigt. Neben der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen stehen weitere Erleichterungen im Tourismus an – Voraussetzung ist allerdings eine örtlich stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100.
- Anzeige -Folgendes ist ab dem 21. Mai 2021 unter einem Inzidenzwert von 100 möglich:
- Betrieb von Seilbahnen
- Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr
- Touristischer Bahnverkehr und touristischer Reisebusverkehr
- Stadt- und Gästeführungen
- Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien
- Außenbereiche von medizinischen Thermen dürfen öffnen
Diese Voraussetzungen gelten für die Nutzung der touristischen Angebote
Gäste müssen für die Nutzung dieser Angebote jeweils einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen – sofern die örtliche Inzidenz höher als 50 ist. Für Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter sechs Jahren gilt die Testpflicht nicht.
- Anzeige -Hotels dürfen Fitnessräume und Schwimmbäder für Gäste öffnen
Für Gäste ist die Anreise in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze ab 21. Mai möglich. Diese müssen einen maximal vor 48 Stunden vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest (oder Selbsttest unter Aufsicht) vorlegen. Alle 48 Stunden wird ein weiterer Test nötig.
Die Beherbergungsbetriebe dürfen für ihre Gäste auch im Innenbereich bewirten – bis 22 Uhr. Für Übernachtungsgäste dürfen zudem Kur-, Therapie- und Wellnessangebote – wie Schwimmbäder, Fitnessräume und Solarien – öffnen.
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