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Ende des Gottesdienstverbots

Gottesdienste ab 4. Mai wieder erlaubt

Stand 04.05.20 - 15:44 Uhr

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Neben Friseursalons und Geschäften dürfen seit dem 4. Mai wieder Gottesdienste stattfinden – unter bestimmten Auflagen. Alle Infos dazu hier.

Gottesdienste ab 4. Mai wieder erlaubt

Foto: pixabay

Strenge Hygiene-Auflagen beim Kirchenbesuch

Fast sieben Wochen lang waren Gottesdienste in Bayern und deutschen Bundesländern aufgrund der Corona-Krise untersagt. Jetzt ist es soweit: Seit dem 4. Mai 2020 dürfen die Kirchen in Bayern wieder ihre Türen für Gottesdienst-Besucher öffnen. Aber es gelten strenge Hygiene-Auflagen.

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Diese Regeln gelten für Gottesdienste ab dem 4. Mai in Bayern:

  • Die Anzahl der Gottesdienst-Besucher wird anhand der vorhandenen Plätze in dem Gebäude bestimmt. Dabei ist der Abstand von 2 Metern zwischen den Besuchern einzuhalten.
  • Auch im Freien dürfen nun Gottesdienste stattfinden. Die Höchstteilnehmerzahl beschränkt sich dabei auf 50 Personen. Zwischen den Gottesdienst-Besuchern muss der 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden.
  • Besucher haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Liturgische Sprechen und Predigen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Gottesdienste werden auf höchstens 60 Minuten beschränkt.
  • Summen statt Singen: Gemeinsames Singen- ein Infektionsfaktor, deshalb heißt es nun erstmal summen anstatt lautstarker Kirchengesang. Auch das Weihwasser und der Friedensgruß bleiben aus.
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Wie setzten die Kirchen die Richtlinie in Bayern um?

Schon in den letzten Wochen sind Vorbereitungen für die Wiedereröffnung der Glaubenseinrichtungen getroffen worden. Beim Kirchenbesuch verteilen Mesner Desinfiktionsmittel am Eingang und berechnen außerdem die Zahl der erlaubten Gottesdienstbesucher. Vor Beginn der Messe werden Platzkarten ausgelegt.

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Darf ich wieder auf den Friedhof gehen?

Ja, du darfst wieder auf den Friedhof gehen. Jedoch müssen die Abstands- und Hygieneregeln auch beim Friedhofsbesuch eingehalten werden. Seit dem 20.04.2020 darfst du dabei auch außerhalb deines eigenen Hausstandes oder Lebenspartners von einer weiteren Person begleitet werden.

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