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Einkaufen im Freien

Maskenpflicht: Änderung bei den Regeln für den Viktualienmarkt und andere Märkte

Stand 11.05.20 - 14:39 Uhr

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Achtung! Die Regelungen zur Maskenpflicht auf dem Viktualienmarkt oder anderen Wochenmärkten wurde geändert. Muss ich auch jetzt beim Einkaufen im Freien eine Maske tragen?

Maskenpflicht: Änderung bei den Regeln für den Viktualienmarkt und andere Märkte

Foto: Shutterstock

Muss ich auf Wochen- und Bauernmärkten im Freien eine Maske tragen?

Seit dem 27. April 2020 gilt für den Einzelhandel in Bayern die Maskenpflicht. Zunächst hieß es, dass man beim Einkaufen im Freien keine Maske tragen muss. Diese Regelung wurde jetzt zum 11. Mai geändert. Wir verraten die, wo du eine Maske tragen musst und wo nicht:

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Muss ich auf dem Viktualienmarkt sowie den Wochen- und Bauernmärkte in München eine Maske tragen?

Ab heute, 11. Mai, wird durch die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Maskenpflicht für alle Verkaufsstellen auf Märkten festgeschrieben:

  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf auf allen Märkten – egal, ob in oder vor den Verkaufsständen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen.
  • Die Maskenpflicht gilt für das Personal, Kundinnen und Kunden sowie Begleitpersonen.
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Hier gibt es Ausnahmen für die Maskenpflicht in München:

  • Es besteht jedoch keine Maskenpflicht beim Flanieren oder Queren des Viktualienmarktes, da im Gegensatz zu den anderen Märkten ein ausreichender Abstand zu den Verkaufsstellen gewahrt werden kann.
  • Am Wiener Platz gilt die Maskenpflichtnur innerhalb eines Radius von 1,5 Metern rund um den Kreis, den die Verkaufsstände bilden.

Maskenpflicht innerhalb von Marktständen

Und: Beim Verkauf in festen Marktgebäuden, wie auf den vier festen Münchner Lebensmittelmärkten, muss eine Maske getragen werden.

Die vier festen Münchner Lebensmittelmärkte sind der Viktualienmarkt, der Elisabethmarkt, der Markt am Wiener Platz und der Pasinger Viktualienmarkt.

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Beim Einkauf Mindestabstand einhalten und Waren nicht anfassen

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die üblichen Hygieneregeln müssen aber weiterhin eingehalten werden. Weder Waren noch andere Personen dürfen berührt werden.

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DESK

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