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Maskenpflicht im Auto

Mitführen von Schutzmasken im Auto in Zukunft verpflichtend?

Stand 28.09.21 - 13:11 Uhr

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Eine Maskenpflicht im Auto? Keine Sorge, damit ist nicht das Tragen einer Maske gemeint, sondern lediglich das dabei haben zweier medizinischer Masken. Den Grund dafür und weitere Infos dazu erfährst du hier.

Mitführen von Schutzmasken im Auto in Zukunft verpflichtend?

Foto: Shutterstock

Neue Auflage für Autofahrer: Mund-Nasen-Schutz im Erste-Hilfe-Kasten

Laut dem Bundesverkehrsministerium sollen Schutzmasken bald zur Grundausstattung in einem Auto gehören. Sie sollen in die Liste der Dinge aufgenommen werden, die in den gewöhnlichen Erste-Hilfe-Kasten gehören. So finden die Masken ihren Platz neben Verbandszeug und Rettungsdecke. Für die geplante Regeländerung gibt es eine ganz einfache Begründung.

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Das ist der Grund für die neue Regel:

Wer mit seinem Auto viel auf den Straßen unterwegs ist, wird bestimmt schon mal Zeuge eines Unfalls oder selbst in einen verwickelt gewesen sein und dementsprechend Erste-Hilfe geleistet oder benötigt haben. In manchen Fällen kann es passieren, dass man, um einem Verletzten helfen zu können, demjenigen sehr nahe kommen muss.

Gerade in Zeiten der Pandemie ist es deshalb sinnvoll, sofern es die Lage zulässt, sich selbst mit einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Infektionen zu schützen, weshalb sie auch möglichst griffbereit im Verbandskasten untergerbacht werden soll. Dabei ist jedoch auch zu erwähnen, dass es um einen generellen Infektionsschutz geht und nicht nur, um sich vor Corona zu schützen. Aus diesem Grund wird die Regel auch für die Zeit nach der Pandemie weiter geltend sein.

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Änderung für nächstes Jahr geplant

Aktuell gibt es noch keine genauen Informationen ab wann diese Regeländerung gelten und in die Straßen-Verkehrs-Zulassung aufgenommen werden soll. Geplant wird die Umsetzung jedoch für nächstes Jahr. Dann sollen nicht nur PKWs, sondern auch LKWs und Busse dazu verpflichtet sein medizinische Masken im Fahrzeug mitzuführen. Wer dann bei einer Kontrolle einen unvollständigen Erste-Hilfe-Kasten vorzeigt muss sich auf ein entsprechendes Bußgeld einstellen.

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