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Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Welchen Wintersport darf ich draußen machen?

Stand 07.01.21 - 10:33 Uhr

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Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in Bayern erneut Ausgangsbeschränkungen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt - doch wie sieht es mit Schlittenfahren und Co aus? Ein Überblick.

Welchen Wintersport darf ich draußen machen?

Foto: Pixabay

Wintersport und Ausgangsbeschränkungen – was erlaubt und was verboten ist

Der Winter ist da und damit ist eigentlich auch wieder die Zeit gekommen, in der wir uns auf’s Rodeln und Schlittschuhlaufen freuen. Doch was ist mit den geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern überhaupt erlaubt? 

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Sport – was grundsätzlich erlaubt ist:

Laut der aktuellen in Bayern geltenden Infektionsschutzverordnung (Stand 06. Januar 2021) ist das Verlassen der eigenen Wohnung derzeit nur aus triftigen Gründen erlaubt. Sport und Bewegung an der frischen Luft zählt als triftiger Grund.

Ausgeübt werden darf Sport an der frischen Luft alleine, mit dem eigenen Hausstand (max. 5 Personen, Kinder unter 14 zählen nicht mit) und mit EINER Person aus einem anderen Haushalt. Beim Ausüben des Sports ist auf ausreichend Mindestabstand zu anderen Personen zu achten.

Achtung, Sport an der frischen Luft darf in ganz Bayern NICHT ausgeübt werden in der Zeit von 21 bis 5 Uhr – in dieser Zeit gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre. Die eigene Wohnung darf in dieser Zeit dann nur noch in absoluten Notfällen verlassen werden.

Für Hotspots mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner gilt außerdem eine Umkreisbeschränkung. Sport darf dann nur am eigenen Wohnort oder in einem Radius von maximal 15 Kilometern vom eigenen Wohnort entfernt ausgeübt werden. Touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus sind untersagt.

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Sport – was grundsätzlich verboten ist:

Gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist die Benutzung von Sportstätten derzeit untersagt. Das gilt auch für Sportstätten in öffentlichen Grünanlagen, wie Bolzplätze, Skateanlagen oder Calisthenics- und Fitnessanlagen – auch wenn sich diese an der frischen Luft befinden.

In München hat das Baureferat entsprechende Beschilderungen angebracht, die auf diese Regelung hinweisen. Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen sind weiterhin geöffnet. Die Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

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Wintersportarten – was ist erlaubt, was verboten?

Langlaufen

Langlaufen in der freien Natur ist trotz der Corona-Pandemie erlaubt – allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (max. 5 Personen). In der freien Natur gilt es, Menschenansammlungen während des Langlaufens zu vermeiden. Auch das Nutzen vorgespurter Langlaufloipen in der freien Natur ist gestattet. Eine solche vorgespurte Loipe stellt für sich genommen keine Sportstätte im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar, so das Bayerische Gesundheitsministerium.

Rodeln 

Schlitten fahren und Rodeln in der freien Natur ist ebenfalls erlaubt – mit max. 5 Personen aus deinem Hausstand, zu zweit oder alleine. Bei den Schlittenbergen in der freien Natur gilt: Menschenansammlungen unbedingt vermeiden!

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Skitouren

Auch Skitouren sind in der freien Natur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (max. 5 Personen) zulässig. Verboten ist laut einer Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung das Skifahren und Langlaufen in sogenannten "Sportstätten". Hierzu gehören insbesondere zugangsbeschränkte Sportanlagen, wie in sich geschlossene Langlauf- oder Biathlonstrecken oder -arenen mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur.

Schlittschuhlaufen

Auch Schlittschuhlaufen ist erlaubt – allerdings ebenfalls nur in der freien Natur. Eislaufanlagen und -Hallen müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Fans des Eislaufens müssen sich also noch gedulden, bis in Bayern die ersten Seen zugefroren sind. Achtung, es darf nur auf freigegebenen Seen gefahren werden – ansonsten besteht Lebensgefahr! Auch beim Eislaufen gilt: erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands zu fahren (bis max. 5 Personen). Auch beim Eislaufen in der freien Natur sind Menschenansammlungen zu meiden.

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