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E-Scooter im Verkehr

Neue Regeln für E-Scooter: Das ist geplant

Stand 30.07.24 - 13:43 Uhr

Seit mehr als fünf Jahren sind sie erlaubt: E-Scooter. Das Regelwerk soll nun geändert werden. Es wird schon Kritik laut.

Neue Regeln für E-Scooter: Das ist geplant
©Christian Charisius/dpa

Angleichung an Regeln zum Radverkehr

Berlin (dpa) – Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern. Was konkret geplant ist.

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Das Verkehrsministerium legte konkret einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen. Es geht zum einen um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen – im Kern: Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.

Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen «Radverkehr frei» auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. 

Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später.

Rolle von Kommunen 

In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.

Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an. Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen. 

In einer wissenschaftlichen Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern hieß es dazu, viele Nutzer empfänden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte es, dass es künftig verbindliche Blinker bei Neufahrzeugen geben solle. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.

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