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Regierungsbeben

Neuwahlen? So geht es jetzt mit der Bundesregierung weiter

Stand 07.11.24 - 14:20 Uhr

Am 06. November 2024 zerbrach die Ampelregierung de facto. Kanzler Scholz hat Finanzminister Lindner entlassen - und damit die FDP. Wie geht es jetzt weiter?

Neuwahlen? So geht es jetzt mit der Bundesregierung weiter
©Kay Nietfeld/dpa

Wird die Bundestagswahl vorgezogen?

Der 6. November 2024 gilt jetzt schon als einer der geschichtsträchtigsten Tage der jüngeren Politikgeschichte Deutschlands. Vormittags wurde Donald Trump als kommender US-Präsident ernannt. Am Abend jedoch zerbrach die Ampelregierung de facto nach drei Jahren Regierungszeit. Kanzler Scholz schmiss Finanzminister Lindner raus – und im Endeffekt zogen sich die FDP-Minister von ihren Rollen zurück. Alle Infos dazu findest du nochmal hier.

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Stimmen werden laut nach Neuwahlen. Kanzler Scholz kündigte an, die Vertrauensfrage zu stellen. Wie geht es jetzt weiter?

Wer übernimmt jetzt die Ämter der FDP?

Scholz-Berater Kukies wird neuer Finanzminister: Der bisherige Wirtschaftsberater von Bundeskanzler Olaf Scholz, Jörg Kukies, wird Nachfolger des entlassenen Finanzministers Christian Lindner. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. 

Wissing übernimmt Justizressort – Özdemir Bildung: Verkehrsminister Volker Wissing (ehemals FDP) wird in der Minderheitsregierung von Kanzler Olaf Scholz nach dem Ampel-Aus auch das Justizressort übernehmen und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) das Bildungsministerium. Sie springen für Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) ein, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Zuvor hatte der «Stern» berichtet.

Was bedeutet die Vertrauensfrage?

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Kanzler das Vertrauen der Abgeordneten beantragen, mit oder ohne an einen Gesetzesvorschlag gekoppelt. Erhält er keine Mehrheit, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen.

Was ist eine „unechte Vertrauensfrage“?

Dieses Verfahren, bei dem eine absichtliche Niederlage angestrebt wird, um den Bundestag aufzulösen, wird als „unechte Vertrauensfrage“ bezeichnet. Scholz deutete diese Absicht mit der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und den Worten „Es gibt keine Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit“ an.

Was passiert, wenn die Vertrauensfrage scheitert?

Erhält der Kanzler keine Mehrheit, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat dafür 21 Tage Zeit, ist aber nicht verpflichtet, die Auflösung anzunehmen. Alternativ könnte das Parlament mit einer Mehrheit einen anderen Kanzler wählen, was derzeit jedoch als unwahrscheinlich gilt.

Welche Rolle spielt die Opposition?

Die Opposition könnte durch ein „konstruktives Misstrauensvotum“ nach Artikel 67 des Grundgesetzes dem Kanzler das Misstrauen aussprechen und einen neuen Kanzler wählen. Eine solche Mehrheit für CDU-Chef Friedrich Merz ist aktuell jedoch nicht absehbar.

Wie funktioniert die Regierung in der Übergangszeit?

Nach einer Auflösung des Bundestages bleibt die Regierung geschäftsführend im Amt. Dies gilt für den Kanzler und alle Minister, außer den FDP-Mitgliedern, die ihren Rücktritt angekündigt haben. Der Kanzler könnte ihre Aufgaben neu verteilen oder Nachfolger vorschlagen.

Scholz möchte wichtige Projekte wie die Stabilisierung der Rente und die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorantreiben. Da er jedoch eine Minderheitsregierung führt, ist er auf Unterstützung aus den Reihen der Opposition angewiesen.

Was geschieht mit dem Bundeshaushalt 2025?

Da keine Ampel-Mehrheit mehr besteht, ist es unwahrscheinlich, dass die Union eine Mehrheit für den Haushalt sicherstellt. Falls kein Haushalt beschlossen wird, tritt eine vorläufige Haushaltsführung in Kraft, die nur essenzielle Ausgaben erlaubt.

Wie oft wurde die Vertrauensfrage bisher gestellt?

Bisher wurde die Vertrauensfrage im Bundestag fünfmal gestellt. Zuletzt tat dies Gerhard Schröder (SPD) 2005.

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