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Auf über 10 Euro

Mindestlohn in Deutschland soll schrittweise steigen

Stand 01.07.20 - 13:44 Uhr

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Seit gut fünf Jahren gilt in Deutschland der Mindestlohn. Nun soll er erneut steigen - zeitlich gestreckt. Alle Infos hier.

Mindestlohn in Deutschland soll schrittweise steigen

Foto: Andreas Gebert / dpa

Steigerung bis 2022 auf 10,45 Euro

Berlin (dpa / 95.5 Charivari) – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von 10 Euro steigen – aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Corona-Krise Rechnung tragen soll.

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Vier Steigerungsstufen

Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Als erstes Plus kommt zum 1. Januar 2021 aber vorerst ein leichter Anstieg auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite kleine Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht dann zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.

Für diese Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben haben mehrere Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

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Seit 2015 existiert der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission bei der Festlegung des Mindestlohns an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer "Gesamtabwägung" zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.

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