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Irre Pläne

München geht rechtlich gegen „Oktoberfest goes Dubai“ vor

Stand 20.05.21 - 08:35 Uhr

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Das Münchner Oktoberfest soll in Dubai stattfinden - diesen Eindruck zumindest erweckt der Veranstalter des Events, das in den Emiraten geplant ist. Nun geht die Stadt München rechtlich dagegen vor. 

München geht rechtlich gegen „Oktoberfest goes Dubai“ vor

Fotos: Shutterstock / Collage 95.5 Charivari

Veranstalter des Dubai-Oktoberfests erhält Abmahnung

Die Stadt München geht nach eingehender rechtlicher Prüfung mit einer Abmahnung gegen die Veranstalter des Events „Oktoberfest goes Dubai“ vor. Die Stadt verlangt von den Veranstaltern, den unzutreffenden Eindruck zu vermeiden, dass Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Genau darauf zielen die Organisatoren mit der Bezugnahme auf den Begriff „Oktoberfest“ jedoch ab.

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Die Stadt verlangt von den Veranstaltern deshalb eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, künftig mit dem Oktoberfest München für ihr Event nicht mehr zu werben. Dabei stützt sich die Stadt auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Markengesetz (MarkenG).

Das Oktoberfest kann wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal in Folge nicht am angestammten Platz auf der Theresienwiese stattfinden. Diese vom Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter am 3. Mai verkündete schwierige Entscheidung hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für München.

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Das sagt der Wiesn-Chef zum Dubai-Oktoberfest

Der für das Oktoberfest zuständige Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner: „Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe. Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass die Stadt gegen solche unlauteren und rechtswidrigen Verhaltensweisen rechtliche Schritte einleitet. Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen. Das Oktoberfest ist ein über 200 Jahre gepflegtes Kulturgut. Die Stadt veranstaltet dieses unverwechselbare Fest mit hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand und wird daher alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen.“

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