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Neue Regelungen

Strompreisbremse, „Deutschlandticket“, Pflegemindestlohn: Was sich alles 2023 ändert

Stand 22.12.22 - 09:13 Uhr

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Günstiges Bahnfahren, niedrigere Strom- und Gaspreise, mehr Lohn im Pflegebereich und vieles mehr: In Deutschland ändert sich nächstes Jahr so einiges. Die ausschlaggebendsten Änderungen 2023 im Überblick.

Strompreisbremse, „Deutschlandticket“, Pflegemindestlohn: Was sich alles 2023 ändert

©shutterstock

Die Neuerungen im Jahr 2023 im Überblick

Der Countdown läuft. Das Jahr 2022 ist bald vorbei und wiedermal stehen einige Änderungen zum Jahreswechsel an. Die wichtigsten findest du hier in unserer Liste:

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Aus für Energiesparlampen

Ab Ende Februar dürfen die momentan noch erhältlichen Modelle mit Steckdosen nicht mehr hergestellt werden und ab dem Spätsommer gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform, da man Energiesparlampen inzwischen durch LED-Leuchtmittel ersetzen kann.

Wichtig auch beim Entsorgen: Die alten Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen fachgerecht in einer Elektrogerätesammlung entsorgt werden.

"Deutschlandticket"

Nach dem 9-Euro-Ticket soll nun kommendes Jahr endlich einen Nachfolger kommen. Es handelt sich hier um das geplante Monatsticket für 49 Euro und soll wahrscheinlich im April oder Mai kommen. Das Ticket soll dann ebenfalls wie das 9-Euro-Ticket in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs bundesweit gelten.

EU-Verbandsklage

Im Jahr 2018 wurde in Deutschland die Musterfeststellungsklage eingeführt. Nach einem solchen Musterverfahren müssen Betroffene ihre konkreten Ansprüche jedoch weiterhin selbst vor Gericht einklagen – solange kein Vergleich erzielt wurde.

Mit der neuen EU-Verbandsklage, die am 25. Juni 2023 in Kraft treten soll, können Verbraucherverbände auch direkt Schadensersatz oder zum Beispiel Rückzahlungsansprüche an Verbraucher und Verbraucherinnen einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.

Beispiele für Verbandsklagen könnten zum Beispiel unzulässige Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobene Sparzinsen bei einer Bank sein.


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Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse

Die Energiepreise steigen immer weiter. Das soll sich aber ab März 2023 oder auch schon für Januar und Februar ändern. Ziel ist es Haushalte und Firmen mit "Preisbremsen" für Strom, Gas und Fernwärme zu entlasten.

So sollen die Preise dann aussehen: ein begrenzter Erdgaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde, ein Preisdeckel bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde und eine Deckelung des Strompreises auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Gebäudeversicherungen werden teurer

Im nächsten Jahr sollen wohl die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen ansteigen. Du solltest deinen Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick behalten und kannst, nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich, den Anbieter wechseln. Viele Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Versicherungsfragen an.

Grund hierfür ist zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021 und zum anderen belastet die bestehende Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen.

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Homeoffice-Pauschale

Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Damit sind dann 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

Neues Tierwohl-Label für Schweinefleisch

Im kommenden Sommer tritt das neue Tierwohl-Label in Kraft – zunächst nur bei frischem Schweinefleisch. Die Kennzeichnung der Haltungsform wird in fünf verschiedene Stufen unterteilt und ist verpflichtend. Die Haltungsformen bestehen aus: Haltungsform „Stall“, Haltungsform „Stall+Platz“, Haltungsform „Frischluftstall“ und es sind die Stufen „Auslauf/Freiland“ und „Bio“ geplant.

Pflegemindestlohn

Endlich mal erfreuliche Nachrichten: Bis Ende 2023 soll der Mindestlohn im Pflegebereich schrittweise angehoben werden. Außerdem soll über erweiterte Arbeitstage diskutiert werden. Für Angestellte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche bedeutet das dann jeweils neun extra Urlaubstage im Jahr 2023.

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Rentenangleichung zwischen Osten und Westen

Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Die Anpassung gilt für:

  • alle Altersrenten,

  • für Erwerbsminderungs- und

  • Hinterbliebenenrenten,

  • für gesetzliche Unfallrenten sowie

  • für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse

Zudem wird ab 1. Juli 2023 ein weiterer Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 98,6 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 99,3 Prozent des Westwerts. ""

Steigende Krankenkassenbeiträge

Zum Jahr 2023 hin werden die Krankenkassenbeiträge, die momentan bei 15,9 Prozent liegen, wahrscheinlich um 0,3 Punkte, also auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Studierende und Fachschüler erhalten Heizkostenzuschuss

Auch Studierende und Fachschüler bekommen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten. Berechtigt sind knapp 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Eine zentrale Antragsplattform ist momentan noch in Arbeit.

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