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Arbeitsrecht

Weshalb du Homeoffice-Tage genau notieren solltest

Stand 22.01.25 - 11:00 Uhr

Steuerpflichtige, die von zu Hause aus arbeiten haben unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf eine Tagespauschale von sechs Euro. Alle wichtigen Infos hier.

Weshalb du Homeoffice-Tage genau notieren solltest
 ©Shutterstock

Steuerrecht bei Arbeit aus dem Homeoffice

Seit der Corona-Pandemie ist die Zahl von Beschäftigten, die teilweise von zu Hause arbeiten, exponentiell gestiegen. Um für diese Tage Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, sollte man entsprechende Aufzeichnungen haben. Wir haben euch alle Infos zur Homeoffice-Pauschale zusammengestellt.

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Viele Menschen arbeiten gelegentlich von zu Hause, verfügen jedoch nicht über ein eigenes häusliches Arbeitszimmer. Seit dem Steuerjahr 2023 kann in solchen Fällen eine Tagespauschale in Höhe von sechs Euro pro Heimarbeitstag oder für Tage, an denen überwiegend von zu Hause gearbeitet wurde, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Maximal können 1260 Euro pro Jahr zurückgezahlt werden. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfe-Vereine empfiehlt, von Anfang des Jahres an, detaillierte Notizen zu machen.

Arbeitstage dokumentieren

Damit man die Homeoffice-Tage und deren zeitliches Überwiegen vor dem Finanzamt belegen kann, sollte man entsprechende Aufzeichnungen haben. Empfohlen wird dabei, die Arbeitszeiten im Terminkalender zu notieren oder eine Excel-Tabelle anzulegen. Man sollte genau aufschreiben von wann bis wann gearbeitet und was dabei getan wurde. Falls man am selben Tag eine Tätigkeit außer Haus verrichtet hat, sollte ebenfalls genau notiert sein, wie lange diese gedauert hat und ebenfalls, was getan wurde. Außerdem ist es empfehlenswert, Tage mitzuschreiben, an denen die erste Tätigkeitsstelle aufgesucht wurde. In diesem Fall kann nämlich statt der Tagespauschale eine Entfernungspauschale für die Wegstrecke geltend gemacht werden.

Beide Pauschalen nur im Sonderfall

Beide Pauschalen gleichzeitig können nur Steuerpflichtige geltend machen, denen vom Arbeitnehmer kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die an einem Tag sowohl zu Hause als auch im Betrieb tätig waren. Dies trifft beispielsweise häufig auf Lehrkräfte zu. Für die häusliche Tätigkeit gibts es in diesem Fall keine Mindestvorgaben, es wird jedoch empfohlen, genaue Aufzeichnungen zu machen.

Zudem können auch Steuerzahler mit einem häuslichen Arbeitszimmer von der Tagespauschale profitieren, wenn sie auf eine aufwendige und exakte Ermittlung der Kosten verzichten möchten.

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