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DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung und ihre Folgen

Stand 28.07.20 - 11:21 Uhr

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Seit wenigen Monaten ist sie nun in Kraft, die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, kurz DSGVO. Welche, teilweise skurrilen, Folgen die Verordnung für die Verbraucher hat, findest du hier.

Die Datenschutzgrundverordnung und ihre Folgen

Europaweites Gesetz für den Verbraucherschutz

Im Mai trat in der gesamten Europäischen Union die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die DSGVO, so die weniger sperrige Abkürzung, setzt in allen Mitgliedsstaaten hohe Standards an den Verbraucherschutz. Für viele Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen kam das Inkrafttreten scheinbar überraschend. Dabei stand bereits seit fast zwei Jahren fest, dass die DSGVO im Mai 2018 in Kraft tritt.

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In Deutschland galten schon vor der europaweit einheitlichen Regelung sehr hohe Standards beim Datenschutz, die teilweise in das neue Gesetz übernommen wurden. Aber auch hierzulande führt die neue Grundverordnung zu Änderungen, die weitreichende Konsequenzen haben.

Die Folgen für die Schufa

In Deutschland kann fast kein Vertrag ohne eine Bonitätsprüfung der Schufa durchgeführt werden. Wer einen neuen Handyvertrag, Rahmenkredit oder ein Bankdarlehn benötigt, muss der Überprüfung der eigenen Bonität zustimmen. Gleiches gilt auch für eine Kreditauskunft.

Die Auskunftspraxis der Schufa galt bislang als wasserdicht. Klagen gegen die undurchsichtigen Geschäftspraktiken und die Ermittlung des Schufa-Scores wurden bis auf höchster richterlicher Ebene in Deutschland geführt, am Ende bekam die Schufa immer Recht.

Die neuen Bestimmungen der DSGVO könnten die Praxis der Schufa nun unwirksam machen. Nun haben alle Bundesbürger ein kostenloses Auskunftsrecht, sowohl postalisch als auch elektronisch. Das verwehrt die Schufa allen Antragsstellern. Im Einklang mit der DSGVO müsste die Schufa einen kostenlosen Zugang auf allen Wegen ermöglichen. Derzeit überprüft die hessische Datenschutzbehörde die Regelungen, ein Ergebnis steht noch aus.

Die skurrilen Folgen der DSGVO

Zwei Jahre hatten alle Beteiligten Zeit, sich auf die neue Verordnung vorzubereiten. Passiert ist in dieser Zeit wohl nur sehr wenig. Welche Auswirkungen das Inkrafttreten hatte, lässt schmunzeln. So hat eine regionale Zeitung aus Ostdeutschland die seit Jahren gängige Praxis eingestellt, ihren Abonnenten zum Geburtstag zu gratulieren. Zu groß war die Angst, gegen die DSGVO zu verstoßen. Glückwünsche zum Geburtstag fallen nun ersatzlos weg.

Die "Bewegungs- und Rehabilitationssportgemeinschaft Ingelheim" hat über Nacht ihren gesamten Vorstand verloren. Er trat geschlossen zurück, weil man sich nicht mit den Vorgaben der Verordnung zum Datenschutz befassen wollte. Und Nutzer einer App zur Steuerung smarter Lampen saßen zu Hause plötzlich im Dunkeln. Die App aus den USA wurde in Europa deaktiviert – auch hier aufgrund der Datenschutzgrundverordnung.

Anwälte wittern gutes Geschäft

Im Internet sind seit Inkrafttreten der DSGVO zahlreiche Internetseiten nicht mehr zugänglich. Diverse Unternehmen, private Blogs und Communitys haben ihre Dienste vorerst eingestellt. Dabei befürchten sie weniger die neue Verordnung als vielmehr windige Anwälte.
Die Furcht vor einer Abmahnwelle ist groß.

Schon in den ersten Tagen der Gültigkeit der DSGVO haben sich betroffene Personen gemeldet, die von Anwälten wegen einer fehlerhaften Datenschutzangabe auf ihrer Webseite abgemahnt wurden. Möglich macht die Gesetzgebung in Deutschland. Hiernach kann jede Person eine andere Person abmahnen, wenn diese sich "wegen Verletzung von Vorschriften des Datenschutzrechts" strafbar macht.

Die bayrische Landesregierung unter Vorsitz von Ministerpräsident Söder möchte der neuen Geschäftspraktik deutscher Anwälte einen Riegel vorschieben. Im Bundesrat wurde eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Abmahnung auf Grundlage der neuen DSGVO vorerst ausschließt. Unternehmen sollen die Gelegenheit bekommen, die neue Vorordnung schrittweise einzuführen ohne von Abmahnungen finanziell in den Ruin getrieben zu werden.

 

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