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Neue Regeln

Corona: Änderungen bei den Frei- und Hallenbädern in München

Stand 01.09.21 - 16:22 Uhr

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Durch die in Bayern neu eingeführten Corona-Regeln ändert sich auf bei den Frei- und Hallenbädern einiges. Was in München für Badegäste künftig gilt, erfährst du hier.

Corona: Änderungen bei den Frei- und Hallenbädern in München

Foto: SWM/ Robert Götzfried

Mehr Besucher und keine Reservierungspflicht mehr

Ab Donnerstag, 2.9.2021, gilt eine neue Bayerische Infektionsschutzverordnung. Für die Freibäder und Hallenbäder in München bedeutet die Neuerung voraussichtlich folgende Veränderungen:

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Mehr Besucher möglich – ohne Reservierung

Durch den Entfall der 10-Quadratmeter-Platzbedarfsregelung können in den Freibädern ab 2. September wieder mehr Personen eingelassen werden. Die Reservierungspflicht entfällt. Die Online-Reservierung kann aber weiterhin für die Kontaktdatenerfassung genutzt werden. Alternativ geht dies auch vor Ort via Luca App oder Handzettel.

Wieder mehr Bereiche geöffnet

In den Frei- und Hallenbädern dürfen wieder mehr Umkleiden und Duschen genutzt werden.

Die Attraktionen in den Becken wie Sprudelliegen, Wasserpilz und die große Welle im Cosimawellenbad dürfen wieder in Betrieb gehen.

Dampfbäder und Biosaunen dürfen ebenfalls den Betrieb wieder aufnehmen. Aufgüsse finden zunächst weiterhin ohne Wedeln statt. In den Dampfbädern und Saunen gilt weiterhin eine Maximalbelegung.

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Diese allgemeinen Corona-Regeln gelten beim Besuch

Für Hallenbäder und Saunen gilt unverändert die 3G-Regel. Der Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) muss zusammen mit dem Lichtbildausweis an der Kasse vorgelegt werden. Selbsttests werden in den M-Bädern nicht akzeptiert. Ausgenommen sind Unter-Sechsjährige sowie Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises o.ä. 

Da die Becken im Dantebad im Freibereich liegen, findet hier die 3G-Regel keine Anwendung.

Statt FFP2-Masken dürfen OP-Masken in Hallen- und Freibädern im Kassenbereich und in den Umkleiden sowie in den Hallenbädern und Sau-nen auch im Stiefelgang getragen werden. 

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