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Winterdienst in München

Glatt, nass, verschneit: Wann du den Gehweg in München selbst räumen musst

Stand 12.12.22 - 14:42 Uhr

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Es ist winterlich in München, der Schnee ist da. Wann du den Weg vor deiner Haustür räumen musst, erfährst du hier.

Glatt, nass, verschneit: Wann du den Gehweg in München selbst räumen musst

©shutterstock

Diese gesetzlichen Pflichten bestehen beim Winterdienst

Schnee, Frost, Glätte: Der Winter steht vor der Tür. Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten. Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr.
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Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Wann wird mein eigener Winterdienst fällig?

Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen. Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing.

Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an.

Unter muenchen.de/winterdienst kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen – sie enthält eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn die Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse „F“ fällt, sind Anlieger selbst wie oben beschrieben verantwortlich.

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