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In München

„Oktoberfest“ bald als Marke geschützt

Stand 04.05.21 - 14:29 Uhr

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Bald darf der Begriff Oktoberfest nur noch mit einer Lizenz der Stadt verwendet werden. Welche Auswirkungen das auf die Dubai-Planungen hat, verraten wir hier.

„Oktoberfest“ bald als Marke geschützt

Foto: Shutterstock

Künftig wird wohl eine Lizenz für die Namensnennung nötig

Patent- und Markenanmeldungen sind für langwierige Verfahren bekannt: Nach fünf Jahren hat die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) den Münchner Antrag auf Schutz der Marke "Oktoberfest" bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist soll noch bis Ende Juli laufen. Das Ziel: dem Missbrauch der Marke Oktoberfest entgegenwirken.

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Oktoberfest-Imitate brauchen Erlaubnis aus München

Insgesamt soll der Begriff für 22 „Produktklassen“, wie Seifen oder Kreditkarten geschützt werden. Die Lizenz für den Begriff bedeutet keinesfalls, dass die rund 150 Wiesn-Imitate, wie in Malaysia oder Brasilien oder auch das geplante Oktoberfest in Dubai nicht mehr stattfinden dürfen. Diese Veranstaltungen müssen lediglich eine Erlaubnis einholen.

Andere Wiesn-Begriffe sind bereits geschützt

Viele Begriffe die mit dem Oktoberfest zusammenhängen sind bereits geschützt. Der Name „Wiesn“ zum Beispiel, obwohl dieser wesentlich weniger bekannt als „Oktoberfest“ ist. Auch „Oide Wiesn", "Wiesnbier", "Wiesnkönig", ebenso "Wiesnglupperl" – das sind mit Namen gravierte Wäscheklammern – "Wiesnschönheit" und "Wiesn-Vegetarier" benötigen eine Lizenz.

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