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Noch mehr Zeit zum Tanzen

Partyprojekt am Maximiliansplatz wird verlängert

Stand 17.09.21 - 15:46 Uhr

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Das aufgrund des schlechten Wetters verschobene Partyprojekt am Maximiliansplatz ist vergangenes Wochenende mit großem Erfolg endlich gestartet. Nachdem es viele Münchner Partypeople angelockt hat, soll es nun verlängert werden. Wie lange noch dort noch getanzt und gefeiert werden darf, erfährst du hier. 

Partyprojekt am Maximiliansplatz wird verlängert

Foto: Shutterstock

Bis Ende September darf weitergetanzt werden 

Die am 3. September eröffnete Partyzone am Maximiliansplatz in München hat am vergangenen Wochenende eindeutig bewiesen, dass das Partyvolk in München mehr als bereit ist um wieder ordentlich abzutanzen. Über 5.000 Gäste waren an den drei Veranstaltungstagen vor Ort. Das Experiment mit einem Outdoor-Club das Nachtleben anzukurbeln ist also geglückt, deshalb soll das Projekt um eine Woche, also bis zum 25. September verlängert werden. 

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Das verloren gegangene Clubgefühl zurückgewinnen

Während der Pandemie haben sich viele nach vollen, lauten und schwitzigen Clubs gesehnt. Mit der errichteten Partyzone soll das Partygefühl wieder aufgelebt werden und den Leuten endlich wieder ein Ort geboten werden, an dem sie abfeiern und tanzen können.

Immer Donnerstags bis samstags ist das nun wieder möglich. Ob bei Hip Hop, Urban oder Reggaeton am Donnerstag, Electronic Music am Freitag oder beliebtem Clubsounds am Samstag, hier findet jeder das Passende für sich. Für das Wochenende können Tickets im Vorverkauf erworben werden. Donnerstags sind keine Vorabtickets nötig.

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Diese Clubs sind beteiligt

Veranstaltet wird das lang ersehnte Projekt "München tanzt wieder" von dem Verband der Münchener Kulturveranstalter. Dieser arbeitet dafür mit verschiedenen Clubs wie Pascha, 089-Bar, Rote Sonne, Sweet Club oder Call me Drella zusammen. Pro Abend gibt es Kapazitäten für 250 bis 400 Personen. 

Folgende Corona-Maßnahmen gelten vor Ort

Eintritt gibt es nur für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – gemäß der geltenden 3G-Regel. Eine FFP2-Maske oder eine Maske mit gleichwertiger Schutzklasse muss nur in den Schlangen beim Anstehen vor dem Gelände und vor sowie in den Toiletten getragen werden. Auf dem restlichen Gelände und beim Tanzen besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

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