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Alkoholverbotsverordnung

Stadt beschließt: Alkoholverbot am Hauptbahnhof bleibt bestehen

Stand 02.02.23 - 16:06 Uhr

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Der Alkoholkonsum am Münchner Hauptbahnhof hat in den letzten Jahren viele Polizisten gefordert. Heute gab es dazu eine Entscheidung des Stadtrats, die auf eine Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung hinweist. Was das bedeutet, erfährst du hier.

Stadt beschließt: Alkoholverbot am Hauptbahnhof bleibt bestehen
©shutterstock

Münchner Stadtrat entscheidet Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung

Übermäßiger Alkoholkonsum und damit einhergehende negative Auswirkungen haben die Polizei in den letzten Jahren am Hauptbahnhof der Landeshauptstadt gefordert.

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Darauf hat Münchens Polizeipräsident Thomas Hampel am Dienstag anlässlich der aktuellen Entscheidung des Stadtrats zur Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung hingewiesen.

Hampel betonte: „Alkoholbezogene Aggression resultiert häufig auch in gewalttätigem Verhalten. Am Münchner Hauptbahnhof wurde die Verknüpfung zwischen Alkoholkonsum und gesteigerter Aggressionsbereitschaft zudem noch durch verschiedene weitere Faktoren begünstigt.“

Die Alkoholverbotsverordnung

„Seit Inkrafttreten der Alkoholverbotsverordnung im Jahr 2017 sind die Straftaten am Hauptbahnhof jedoch deutlich zurückgegangen“, erklärte der Polizeipräsident.

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Aus polizeilicher Perspektive sei bei Konfliktsituationen am Hauptbahnhof eine Alkoholisierung nach wie vor ein relevanter Faktor, so Hampel. Er erklärte hierzu: „Manche Menschen macht Alkohol einfach aggressiv oder zumindest impulsiv. Sie machen sich dann weniger Gedanken über ihr eigenes Verhalten und mögliche Konsequenzen.“

Wieder mehr Kriminalität am Hauptbahnhof?

Der Polizeipräsident sei deshalb überzeugt, dass mit der nun im Stadtrat beschlossenen Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung bis 30. April 2024 eine erneute negative Kriminalitätsentwicklung sowie viele alkoholbedingte Konflikte verhindert werden: „Damit sind die Einsatzkräfte der Polizei sowie der kommunale Außendienst des Kreisverwaltungsreferats in der Lage, konsequent einzugreifen, bevor Straftaten überhaupt entstehen können.“

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