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Im bayerischen Landtag

Thema im Landtag: Wird das Tanzverbot an stillen Tagen aufgehoben?

Stand 28.10.21 - 14:41 Uhr

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Ist das Tanzverbot noch zeitgemäß? Damit wird sich nun erneut der bayerische Landtag beschäftigen.

Thema im Landtag: Wird das Tanzverbot an stillen Tagen aufgehoben?

© Foto: shutterstock

Grüne starten neuen Anlauf im Landtag

München (dpa/lby) – Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend.

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Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind «öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen» mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2.00 und 24.00 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen – die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen nun im Landtag eingereicht.

Gleichstellung mit Sportveranstaltungen gefordert

«Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen. Sogar arbeiten muss man an etlichen dieser Tage – so ist zum Beispiel im Schichtbetrieb Schweine zerteilen erlaubt – aber Tanzen nicht», sagte die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Sanne Kurz, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.

«Das alles scheint mir, gelinde gesagt, eine recht willkürliche Regelung.» Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens sei nicht mehr länger hinzunehmen, vor allem, nachdem der Bundestag im Mai dieses Jahres Clubs als Kulturorte anerkannt habe, erklärte Kurz.

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2013 wurde Tanzverbot gelockert

Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2.00 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend (14.00 Uhr).

Der Verband der Münchener Kulturveranstalter begrüßt die Initiative der Grünen. «Das Feiertagsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Lebensgewohnheiten, den Kulturinteressen junger Menschen», sagte der Vorsitzende David Süß. Ein Störung durch nächtliche Kulturveranstaltungen an den stillen Tagen sei ausgeschlossen. Kein Ort der Nachtkultur störe Anwohnerinnen und Abwohner, «sonst wäre der reguläre Betrieb gar nicht möglich».

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