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Spezi-Streit

Urteil im Spezi-Streit erwartet: Darf Paulaner sein Getränk weiter Spezi nennen?

Stand 11.10.22 - 15:39 Uhr

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Bald wird das Urteil im Spezi-Streit verkündet: Darf Paulaner sein Mischgetränk weiter Spezi nennen oder muss die Brauerei Millionen an den mutmaßlichen Erfinder, die Riegele Brauerei zahlen?

Urteil im Spezi-Streit erwartet: Darf Paulaner sein Getränk weiter Spezi nennen?

©shutterstock

Worum geht es in dem Spezi-Streit?

München (dpa-AFX) – Darf die Großbrauerei Paulaner eine Cola-Limonadenmischung weiter als "Spezi" verkaufen? Über diese Frage wird Monaten vor dem Landgericht München I gestritten. Die mittelständische Augsburger Riegele Brauerei sieht sich als Erfinderin des Mixgetränks und will Lizenzgebühren für die Verwendung des bekannten Namens.
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Dafür sieht Paulaner keine rechtliche Grundlage. Nach dem Auftakt wollen die Parteien nun über eine Einigung beraten. Der Streitwert liegt bei 10 Millionen Euro. Ein Urteil wird jetzt am 11. Oktober erwartet.

Spezi-Streit: Was war geschehen?

"Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat", sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Brauerei mit seinem Vater leitet. Mitte der 1950er Jahre ließen die Augsburger das Warenzeichen "Spezi" eintragen und prägten den Slogan: "Ein Spezi muss dabei sein", in Anspielung auf die in Süddeutschland verbreitete Bedeutung "guter Freund". 1977 gründete Riegele einen Verband, um die Produktion mit Hilfe anderer Brauereien in Lizenz zu erweitern.

Kern des aktuellen Streits ist eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG, die beide Parteien unterschiedlich werten. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.
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Bei einem Absatz von 900 000 Hektolitern jährlich könnten bei Paulaner dafür bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr fällig werden, rechnete das Gericht vor.

Was würde ein Urteil zugunsten von Paulaner bedeuten? 

Nach Ansicht Paulaners ist eine Lizenz dagegen gar nicht notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und nebeneinander zu existieren. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, so die Münchner Brauerei. Zudem habe sich Spezi mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung für diese Art von Cola-Limo-Mischungen entwickelt.

Sollte Paulaner den Rechtsstreit für sich gewinnen, hätte das weitere Folgen, denn: Wenn das Landgericht München I "Spezi" als Gattungsbezeichnung durchgehen lässt, könnten künftig alle Brauereien ihre Cola-Orangen-Mischgetränke so nennen.

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