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Coronavirus in Europa

Ab 15. Juni: Reisehinweis statt Reisewarnung – Das gilt für Urlauber

Stand 20.05.20 - 14:22 Uhr

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Ab dem 15. Juni wird die Reisewarnung in Reisehinweise umgewandelt. Aber was bedeutet das jetzt für Urlauber? Kann ich meinen Urlaub trotzdem kostenfrei stornieren?

Ab 15. Juni: Reisehinweis statt Reisewarnung – Das gilt für Urlauber

© Foto: pixabay

Fragen und Antworten zum geplanten Sommerurlaub

Bundesaußenminister Heiko Maas hat bekannt geben, dass die weltweit geltende Reisewarnung nicht verlängert wird. Ab dem 15. Juni 2020 soll es nur noch Reisehinweise für die jeweiligen Urlaubsländer in der EU geben. Diese können sogar innerhalb der Länder unterschiedlich ausfallen.

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Touristen sollen sich so über die aktuelle Corona-Lage an ihrem geplanten Urlaubsort informieren können. Damit soll ein Urlaub im EU-Ausland trotz Corona wieder möglich sein.

Viele stellen sich jetzt die Frage, was mit ihrem bereits gebuchten Urlaub passiert: Kann ich meinen Urlaub trotzdem kostenfrei stornieren? Unter welchen Umständen muss ich meinen Urlaub antreten? Wir haben die Antworten:

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Was bedeutet das Ende der Reisewarnung, wenn ich schon Urlaub gebucht habe?

Auch wenn es ab dem 15. Juni keine weltweite Reisewarnung mehr gibt, heißt das nicht automatisch, dass der Urlaub stattfinden kann. Weiterhin muss geschaut werden, ob man in das Urlaubsland einreisen darf, also ob die Grenzen für Touristen geöffnet sind und ob es Quarantäne-Bestimmungen im Reiseland gibt. Außerdem ist nicht jedes Hotel geöffnet und auch nicht jeder Flieger hebt ab. Wenn der Urlaub also schlicht nicht stattfinden kann, kannst du natürlich wie bisher von der Reise zurücktreten. 

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Muss ich Gebühren bezahlen, wenn die Reise nicht möglich ist?

Wenn eine Reise durch Einreiseverbote, Hotelschließungen, Flugausfälle oder ähnlichem nicht möglich ist, kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Hier dürfen für dich keine Stornokosten anfallen.

Darf ich auch kostenfrei stornieren, wenn ich aus Angst vor Corona nicht in den Urlaub fahren möchte?

Nein, in diesem Fall hast du keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Du kannst dich jedoch auch dann an deinen Reiseveranstalter wenden und auf Kulanz hoffen. Einige Reiseveranstalter stellen in so einem Fall möglicherweise einen Gutschein aus, mit dem du die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten kannst.

Was gilt, wenn ich Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht habe?

Wenn der Flug ausfällt, aber das Hotel Gäste empfängt und die Einreise prinzipiell möglich ist, kannst du nicht kostenfrei stornieren. Auch hier solltest du dich direkt an das Hotel wenden, bei dem du gebucht hast und auf Kulanz hoffen. Vielleicht bekommst du auch hier einen Gutschein oder kannst deinen Aufenthalt verschieben.


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