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Coronavirus in Europa

Einreisestopp: EU-Kommission für Verlängerung bis 15. Mai

Stand 09.04.20 - 12:19 Uhr

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Wegen der Corona-Krise kontrollieren etliche Schengenländer ihre Binnengrenzen. Zusätzlich einigten sich die EU-Staaten im März darauf, die Einreisen von außerhalb der EU zunächst für 30 Tage erheblich einzuschränken. Die Regelung könnte nun verlängert werden.

Einreisestopp: EU-Kommission für Verlängerung bis 15. Mai

Polizisten am Frankfurter Flughafen. Foto: Andreas Arnold/dpa

Grenzen bleiben vorerst zu

Brüssel (dpa) – Der weitgehende Einreisestopp in die Europäische Union soll nach Ansicht der EU-Kommission bis zum 15. Mai verlängert werden. Das schlug die Brüsseler Behörde vor.

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Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten außer Irland sowie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, alle nicht zwingend notwendigen Reisen in die EU zunächst für 30 Tage einzuschränken.

Damit waren sie einem Vorschlag von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gefolgt. Die Regel sieht Ausnahmen etwa für Ärzte, Pflegekräfte, Diplomaten und Heimkehrer vor. Die Entscheidung über solche Einreisebeschränkungen kann jedes Land für sich treffen.

Das Bundesinnenministerium reagierte positiv. «Derzeit sind Lockerungen im Grenzregime noch nicht vertretbar», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb halten wir den Vorschlag der Kommission für richtig.»

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Maßnahmen brauchen Zeit zu wirken

Die EU-Kommission schrieb in einer Mitteilung, die Erfahrung habe gezeigt, dass die Maßnahme mehr als 30 Tage brauche, um wirksam zu sein. Die Behörde rief die Staaten zu einem abgestimmten Vorgehen bei der Verlängerung auf. Maßnahmen an den Außengrenzen seien nur dann effektiv, wenn sie einheitlich seien.

Deutschland setzt die Regel seit dem Abend des 17. März um. Ausnahmen gibt es dem Bundesinnenministerium zufolge für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat – beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin – muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen. Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

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Grenzkontrollen im Schengenraum

Von der Leyen hatte den Einreisestopp auch in der Hoffnung vorgeschlagen, die in der Corona-Krise eingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen würden daraufhin gelockert. Dies ist seitdem allerdings nicht geschehen. Deutschland und etliche andere Länder im eigentlich kontrollfreien Schengenraum kontrollieren ihre Grenzen seit Wochen oder schlossen sie weitgehend. Dies führte teils zu kilometerlangen Staus an den Grenzübergängen. Lastwagen mussten stundenlang warten, die Lieferketten im europäischen Binnenmarkt waren unterbrochen.

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