Änderungen im April
Atomkraft, Lohnerhöhung, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich im April
Stand 21.03.23 - 09:14 Uhr
Das Aus für deutsche Atomkraft, Lohnerhöhungen und das Abfallen der letzten Coronamaßnahmen. Was sich im April alles ändert, erfährst du hier.
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Änderungen im April 2023
Im April ändern sich wieder einige Regeln und Gesetze. Was sich für dich alles ändert, findest du hier.
- Anzeige -Microsoft
Der Tech-Konzern hebt weltweit die Preise an und auch Deutschland ist betroffen. Ab dem 01. April steigen somit die Preise der Online-Diente um elf Prozent. Davon betroffen sind also auch Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365.
49-Euro-Ticket
Ab dem 03. April soll der Vorverkauf für das 49-Euro-Ticket starten. Ab dann kannst du das Ticket bei den meisten Verkehrsbetrieben erhalten. Offizieller Start des Tickets ist der 1. Mai. Ab dann kannst du mit dem Ticket deutschlandweit den ÖPNV nutzen.
- Anzeige -Corona-Regeln
FFP2-Maske in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen: Diese noch bestehenden Corona Maßnahmen laufen am 7. April aus, wenn die Bundesregierung bis dahin keine Verlängerung beschließt. Ist dies nicht der Fall, läuft auch die Möglichkeit aus, dass die Bundesländer weitergehende Regelungen erlassen dürfen.
Gehaltserhöhung in bestimmten Berufen
Für Leih- und Zeitarbeiter steigt ab April der gesetzliche Mindestlohn: In der untersten Entgeltgruppe erhöht er sich von 13,32 Euro auf 14,55 Euro, in der obersten Entgeltgruppe steigt er von 23,72 Euro auf 25,14 Euro.
Maler und Lackierer erhalten einen erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 13,80 Euro auf 14,50 Euro pro Stunde. Helfer im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten mindestens 12,50 Euro.
Beschäftigte im Bauhauptgewerbe freuen sich über eine Lohnerhöhung zum 1. April um 2 Prozent im Westen und 2,7 Prozent im Osten. Zusätzlich erhalten die Arbeiter eine Pauschale für die Fahrtwege zur Baustelle.
- Anzeige -Aus für Atomkraftwerke
Aufgrund der Energiekrise durften die Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zunächst weiterlaufen. Ab Mitte April ist aber endgültig Schluss, wie das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung mitteilt.
Geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug
Ab dem 1. April sind geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Beide Beträge wurden zum 1. Januar erhöht.
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