Coronavirus in Deutschland
Seit 1. Januar 2022: So bekommst du Geld zurück statt Gutscheine für deine Tickets
Stand 05.01.22 - 13:56 Uhr
0
Ausgefallene Konzerte, abgesagte Veranstaltungen und leere Fußballstadien - oft gab es hier Gutscheine statt Geld zurück. Wir verraten dir, wie du dir jetzt das Geld für deine Tickets zurückholen kannst.
© Foto: shutterstock
Das musst du bei der Ticket-Rückgabe beachten
Viele von uns hatten bereits vor Corona Tickets für Veranstaltungen gekauft, die dann nicht eingelöst werden konnten. Für die ausgefallenen Events gab es dann häufig lediglich einen Gutschein statt der gewünschten Rückerstattung. Diese gesetzliche Neuregelung war dazu gedacht, die von der Krise gebeutelten Unternehmen über Wasser zu halten.
- Anzeige -Wenn du die Veranstaltungsgutscheine bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hast, kannst du dir den Betrag jetzt auszahlen lassen. Denn die Corona-Gutscheine für abgesagte Konzerte, Veranstaltungen und Sportevents können seit 1. Januar 2022 ausgezahlt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich Geld für meine Tickets zurück möchte?
Der Zeitpunkt des Ticketkaufs ist entscheidend: Die Gutscheinlösung galt für alle Veranstaltungen, bei denen die Tickets vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Der Veranstaltungstermin ist unerheblich. Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen, konnte der Veranstalter anstelle der Erstattung einen Gutschein ausstellen, für die du jetzt das Geld zurück verlangen kannst.
Wichtig: Für Karten, die nach dem 8. März 2020 gekauft worden sind, gilt die Regelung nicht. Du musst in diesen Fällen weder einen Gutschein noch einen Ersatztermin akzeptieren, sondern kannst dir hier direkt den Ticketpreis erstatten lassen.
- Anzeige -Für welche Tickets gilt die Regelung?
Betroffen sind Tickets für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe. Aber auch Eintrittskarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder sowie Abos für Sportstudios oder Dauerkarten für Stadien zählen dazu. Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen, konnte der Veranstalter anstelle der Erstattung einen Gutschein ausstellen. Diese müssen jetzt ausbezahlt werden.
Erstattung seit 1. Januar 2022
Hast du den Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, kannst du seit dem 1. Januar 2022 die Auszahlung des Betrages verlangen. Hierfür musst du dich direkt an den Veranstalter wenden. Die Verbraucherzentrale hat hierfür einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem dir die Forderung der Rückerstattung erleichtert wird.
Bis wann kann man eine Rückzahlung verlangen?
Grundsätzlich gilt: Die Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die in 2020 wegen des Coronavirus abgesagt wurden, können Ansprüche also bis zum 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden. Bei Veranstaltungen, die in 2021 abgesagt werden, läuft die Verjährungsfrist noch bis zum 31. Dezember 2024.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Thomas Müller absolvierte am 16. April sein letztes Spiel für die Bayern in der Champions League - die Interviews danach waren dementsprechend emotional.
In München sind Osterfeuer eine beliebte Tradition, die jedes Jahr zahlreiche Besucher anzieht. Erfahre hier, wo du die schönsten Osterfeuer in München finden und erleben kannst.
Vor dem sportlichen Höhepunkt soll es beim Champions-League-Endspiel einen musikalischen geben. Linkin Park kommen nach München.
Wer beim Final Four der Nations League in München und Stuttgart das EM-Gefühl aus dem Vorjahr aufleben lassen will, kann sich ab sofort für Tickets bewerben. Die Preise stehen bereits fest.
In München-Fasangarten startete am 14. April die erste Hightech-Hautkrebsvorsorge: die "checkupbox". Sie soll einfacher, schneller und besser zugänglich sein.
Der Raumdeuter als Regisseur: Thomas Müller zeigt sich in einem neuen Werbespot von seiner gewohnt lustigen und sympathischen Art - sehr sehenswert!
Ab dem 20. April dürfen die Schiffe auf dem Ammersee und Starnberger See wieder in die Saison starten. Und auch auf den drei anderen Seen kannst du bald schon mit den Dampfern rumschippern.
Wie geht es beim TSV 1860 München weiter? Der umstrittene Investor Hasan Ismaik würde seine Anteile verkaufen. Gibt es Interessenten? Präsident Robert Reisinger äußert seine Vorstellung.
Flixbus erweitert ab München sein Angebot: Mehr Fahrten zu beliebten Zielen wie Mailand und Budapest. Perfekt für deine Sommerreise!
Zalando sperrt ab sofort zehntausende Kundenkonten, um Retouren zu reduzieren. Erfahre, warum und wie das E-Commerce-Unternehmen vorgeht.
DESK
Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag steht bald die neue Wahl an. Mit dem Kardinal-O-Mat kannst du jetzt alle Positionen der Kardinäle mit deinen Ansichten abgleichen.
In der Borschtallee macht die Polizei diese Woche eine großangelegte Sicherheitsübung - dabei wird es zu Schüssen und Schreien kommen. Es besteht keine Gefahr.
Leuchtende Tulpen und duftende Gladiolen - direkt neben dem Straßenrand! Auf unserer Karte seht Ihr, wo Ihr Blumen selbst pflücken könnt!
Eine 33-Jährige verunglückt beim Surfen auf der Eisbachwelle in München schwer. Die Feuerwehr hat die Stelle gesperrt - und die Surfer-Gemeinschaft macht sich Gedanken.
Neuer Hype im Internet: KI-generierte Bilder von sich selbst in verschiedenen Stilen, ob Comic oder Kunst. Wir zeigen euch, wie das geht!
Wenn ein Papst stirbt, ist der Heilige Stuhl verwaist. Einen Stellvertreter hat der «Stellvertreter Christi» nicht. Was passiert, bis ein neuer Pontifex an der Spitze der katholischen Kirche steht?
Papst Franziskus ist am Osterwochenende im Alter von 88 Jahren gestorben - das teilte der Vatikan mit.